Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer

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An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn Oberamtsrat Ganse
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main

05.01.07



Antrag auf Rückgabe meiner Approbation als Arzt



Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ganse,

das Oberverwaltungsgericht Kassel hat mir die Approbation vorenthalten weil nicht sichergestellt sei, daß ich alle Möglichkeiten der schulmedizinischen Behandlung in meine Therapieerwägungen einbeziehen würde.

Das war eine Gerichtslüge und Unterstellung, die aus der Luft gegriffen war.

Jetzt ergeben sich 2 neue Gesichtspunkte, die die bisherigen Gerichtsentscheidungen ab absurdum führen:

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BVR 347/98 betr. Therapiefreiheit; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html )

2. Die Arbeit von Rabbi Prof. Dr. Joav Merrick von der Ben Gurion Universität Beer-Sheva in Israel, der darin bestätigt, daß mindestens die beiden ersten Biologischen Naturgesetze „Allgemeine Akzeptanz“ haben, gemeint: bei allen Juden und seit 1984, seit Weltoberrabbiner Dr. Menachem Mendel Schneerson mit einem qualifizierten Medizinerstab die Neue Medizin überprüft und für richtig erklärt und in den Talmud geschrieben hat. Seither praktizieren alle Juden dieser Welt die (Germanische) Neue Medizin und die GNM hat für alle Juden dieser Welt „allgemeine Akzeptanz“. Die Richter z.B. Hehn (OVG Koblenz) und Hilgert (AG Köln) waren allesamt jüdischen Glaubens oder Logenmitglieder, die einen jüdischen Logenmeister haben. Sie sind allesamt fremdbestimmt gewesen, denn Weltoberrabbiner Schneerson hat auch gleichzeitig 1984 verfügt (siehe Brief), daß diese Neue Medizin (jetzt Germanische Neue Medizin) nicht an Gojim verraten werden darf. Deshalb wurde ich von der jüdischen Presse 25 Jahre als Wunderheiler und Scharlatan verfolgt und deshalb haben alle Hunderte von Richtern geurteilt, die Germanische Neue Medizin brauche nicht geprüft zu werden (für Nichtjuden).

3. Das Urteil des VG Kassel ist zwar „rechtskräftig“, aber völlig unsinnig. (11. Senat. 11 KZ 3399/03) Seite 3: „Entscheidend ist somit nicht die vom Kläger behauptete inhaltliche Richtigkeit der von ihm vertretenen Thesen der „Neuen Medizin“, sondern der Ausschluß der anderen Behandlungsformen in den Fällen, in denen aus der Sicht des Klägers nur die von ihm begründete Lehre der „Neuen Medizin“ angewendet werden dürfe.“

Das Urteil ist deshalb so unsinnig, weil die Richter in ihrer medizinischen Ignoranz offenbar nicht zu unterscheiden vermögen zwischen Diagnostik und Therapie (Behandlung).

„Vor die Therapie haben die Götter die Diagnose gesetzt.“ Ist ein alter Spruch in der Medizin.

Die reine Diagnose des vorliegenden Faktums einer Symptomatik müßte eigentlich in der sog. Schulmedizin und der Germanischen Neuen Medizin noch gleich sein.

Also z.B.: da und da ist eine Zellvermehrung.....

Leider befrachtet die sog. Schulmedizin sofort jede Diagnose mit dogmatisch ausgerichteten Prognosen und Therapiekonsequenzen. Für viele Symptome gibt es inzwischen aus Unkenntnis der wahren Zusammenhänge „Programme“, auf deren Anwendung strikt geachtet wird.

Folgender Fall soll das beweisen.

Bei einer Abiturientin, die eine rasche Erblindung des rechten Auges bemerkte, wurde ein Hirntumor vermutet. Man wollte das Schädeldach abheben und den vermuteten Tumor operieren.

Die Patientin fuhr mit ihrer Mutter mit den NMR-Bildern für 1 Tag nach Spanien zu mir. Ich diagnostizierte ein subdurales rezidiviertes Hämatom durch 2 Reitunfälle und Einblutung in die rechte Orbitahöhle. Ich schickte sie mit beiliegendem Brief postwendend zurück an die Universitäts-Augenklinik Freiburg. Dort wurde aber 5 - 6 Tage herumgetrödelt, in die Neurochirurgie, Neurologie etc. überwiesen. Nach 5 - 6 Tagen wurde zwar endlich meine Diagnose bestätigt, aber nun sagte man, es sei jetzt zu spät zum Ausräumen des Blutergusses hinter dem Auge, was eigentlich ein winzig kleiner Routineeingriff gewesen wäre. So hat die Abiturientin jetzt ihre Sehkraft des rechten Auges verloren. Aber der Fall zeigt, wie streng die Diagnostik in der „Germanischen“ ist und daß natürlich dann die therapeutischen Konsequenzen ganz verschiedene sind.

2. Fall:

Wenn wie hier bei einem jüngsten Fall aus der tschechischen Republik nach der Germanischen Neuen Medizin eindeutig ist, daß es sich nicht um ein Leber-Ca, sondern um eine alte Leberkaverne und nicht um ein Colon-Ca, sondern um die tuberkulöse Verkäsung (mit Nachtschweiß) eines Colon-Ca und eines Jejunum-Ca handelt, sind die Konsequenzen doch grundverschieden.

Das Thema Chemo, sogar auch das Thema Operation stellt sich dann einfach nicht mehr.

Deshalb ist es so völlig unsinnig, wenn die Medizin-ignoranten Richter schreiben, man müsse „Behandlungen“ auch dann berücksichtigen, wenn sie auf völlig falschen Diagnosen basierten.

Für jeden vernünftigen Arzt ergibt sich die Therapie oder Behandlung folgezwingend aus der richtigen Diagnose. Es müßte für jedes Gericht in 1. Linie darum gehen, ob die Diagnosen naturwissenschaftlich richtig gestellt werden. Das ist in der Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen nicht der Fall. Deshalb wären wir wieder am Anfang der Diskussion: ob die Germanische Neue Medizin, die keine Hypothese hat, nach naturwissenschaftlichen Regeln der Reproduzierbarkeit am nächstbesten Fall zu überprüfen und als zweifelsfrei richtig festzustellen ist.

Auf dieser Basis beantrage ich den Wiedererhalt meiner Approbation.



Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer

Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot wegen Nichtabschwörens der GNM und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin