Dr. med. Mag. theol. Ryke
Geerd Hamer
Camino Urique 69
Apdo. de Correos 209
29 120 Alhaurin el Grande
Fax: 0034-952 491697
Tel: 0034-952 595910
An das
Hessische Prüfungsamt für Heilberufe
Herrn Oberamtsrat Ganse
Adickesallee 36
60 322 Frankfurt am Main
05.01.07
Antrag auf Rückgabe meiner Approbation als Arzt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ganse,
das Oberverwaltungsgericht Kassel hat mir die Approbation
vorenthalten weil nicht sichergestellt sei, daß ich alle Möglichkeiten der schulmedizinischen
Behandlung in meine Therapieerwägungen einbeziehen würde.
Das war eine Gerichtslüge und Unterstellung, die aus der
Luft gegriffen war.
Jetzt ergeben sich 2 neue Gesichtspunkte, die die
bisherigen Gerichtsentscheidungen ab absurdum führen:
1. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BVR 347/98
betr. Therapiefreiheit; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html
)
2. Die Arbeit von Rabbi Prof. Dr. Joav Merrick von der Ben
Gurion Universität Beer-Sheva in Israel, der darin bestätigt, daß mindestens
die beiden ersten Biologischen Naturgesetze „Allgemeine Akzeptanz“ haben,
gemeint: bei allen Juden und seit 1984, seit Weltoberrabbiner Dr. Menachem
Mendel Schneerson mit einem qualifizierten Medizinerstab die Neue Medizin
überprüft und für richtig erklärt und in den Talmud geschrieben hat. Seither
praktizieren alle Juden dieser Welt die (Germanische) Neue Medizin und die GNM
hat für alle Juden dieser Welt „allgemeine Akzeptanz“. Die Richter z.B. Hehn
(OVG Koblenz) und Hilgert (AG Köln) waren allesamt jüdischen Glaubens oder
Logenmitglieder, die einen jüdischen Logenmeister haben. Sie sind allesamt fremdbestimmt
gewesen, denn Weltoberrabbiner Schneerson hat auch gleichzeitig 1984 verfügt
(siehe Brief), daß diese Neue Medizin (jetzt Germanische Neue Medizin) nicht an
Gojim verraten werden darf. Deshalb wurde ich von der jüdischen Presse 25 Jahre
als Wunderheiler und Scharlatan verfolgt und deshalb haben alle Hunderte von
Richtern geurteilt, die Germanische Neue Medizin brauche nicht geprüft zu
werden (für Nichtjuden).
3. Das Urteil des VG Kassel ist zwar „rechtskräftig“, aber
völlig unsinnig. (11. Senat. 11 KZ 3399/03) Seite 3: „Entscheidend ist somit
nicht die vom Kläger behauptete inhaltliche Richtigkeit der von ihm vertretenen
Thesen der „Neuen Medizin“, sondern der Ausschluß der anderen Behandlungsformen
in den Fällen, in denen aus der Sicht des Klägers nur die von ihm begründete
Lehre der „Neuen Medizin“ angewendet werden dürfe.“
Das Urteil ist deshalb so unsinnig, weil die Richter in
ihrer medizinischen Ignoranz offenbar nicht zu unterscheiden vermögen zwischen
Diagnostik und Therapie (Behandlung).
„Vor die Therapie haben die Götter die Diagnose gesetzt.“
Ist ein alter Spruch in der Medizin.
Die reine Diagnose des vorliegenden Faktums einer
Symptomatik müßte eigentlich in der sog. Schulmedizin und der Germanischen
Neuen Medizin noch gleich sein.
Also z.B.: da und da ist eine Zellvermehrung.....
Leider befrachtet die sog. Schulmedizin sofort jede
Diagnose mit dogmatisch ausgerichteten Prognosen und Therapiekonsequenzen. Für
viele Symptome gibt es inzwischen aus Unkenntnis der wahren Zusammenhänge „Programme“,
auf deren Anwendung strikt geachtet wird.
Folgender Fall soll das beweisen.
Bei einer Abiturientin, die eine rasche Erblindung des
rechten Auges bemerkte, wurde ein Hirntumor vermutet. Man wollte das
Schädeldach abheben und den vermuteten Tumor operieren.
Die Patientin fuhr mit ihrer Mutter mit den NMR-Bildern für
1 Tag nach Spanien zu mir. Ich diagnostizierte ein subdurales rezidiviertes
Hämatom durch 2 Reitunfälle und Einblutung in die rechte Orbitahöhle. Ich
schickte sie mit beiliegendem Brief postwendend zurück an die
Universitäts-Augenklinik Freiburg. Dort wurde aber 5 - 6 Tage herumgetrödelt,
in die Neurochirurgie, Neurologie etc. überwiesen. Nach 5 - 6 Tagen wurde zwar
endlich meine Diagnose bestätigt, aber nun sagte man, es sei jetzt zu spät zum
Ausräumen des Blutergusses hinter dem Auge, was eigentlich ein winzig kleiner
Routineeingriff gewesen wäre. So hat die Abiturientin jetzt ihre Sehkraft des
rechten Auges verloren. Aber der Fall zeigt, wie streng die Diagnostik in der
„Germanischen“ ist und daß natürlich dann die therapeutischen Konsequenzen ganz
verschiedene sind.
2. Fall:
Wenn wie hier bei einem jüngsten Fall aus der tschechischen
Republik nach der Germanischen Neuen Medizin eindeutig ist, daß es sich nicht
um ein Leber-Ca, sondern um eine alte Leberkaverne und nicht um ein Colon-Ca,
sondern um die tuberkulöse Verkäsung (mit Nachtschweiß) eines Colon-Ca und
eines Jejunum-Ca handelt, sind die Konsequenzen doch grundverschieden.
Das Thema Chemo, sogar auch das Thema Operation stellt sich
dann einfach nicht mehr.
Deshalb ist es so völlig unsinnig, wenn die
Medizin-ignoranten Richter schreiben, man müsse „Behandlungen“ auch dann
berücksichtigen, wenn sie auf völlig falschen Diagnosen basierten.
Für jeden vernünftigen Arzt ergibt sich die Therapie oder
Behandlung folgezwingend aus der richtigen Diagnose. Es müßte für jedes Gericht
in 1. Linie darum gehen, ob die Diagnosen naturwissenschaftlich richtig
gestellt werden. Das ist in der Schulmedizin mit ihren 5000 Hypothesen nicht der
Fall. Deshalb wären wir wieder am Anfang der Diskussion: ob die Germanische
Neue Medizin, die keine Hypothese hat, nach naturwissenschaftlichen Regeln der
Reproduzierbarkeit am nächstbesten Fall zu überprüfen und als zweifelsfrei
richtig festzustellen ist.
Auf dieser Basis beantrage ich den Wiedererhalt meiner
Approbation.
Dr. med. Mag. theol. Ryke
Geerd Hamer
Facharzt für Innere Medizin mit Berufsverbot wegen
Nichtabschwörens der GNM und sich nicht Bekehrens zur Schulmedizin