Verordnete und vereinbarte Geschichtslügen
Gerd
Schultze‑Rhonhof - Juni 2003
Verträge zur Verbindlichkeit der Urteile des
Nürnberger Prozesses
"Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952"
sogenannter "Überleitungsvertrag"
Artikel
7
(1) Alle Urteile und Entscheidungen
in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei
Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder
später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und
Behörden demgemäß zu behandeln. (Ende Artikel 7 (1))
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil
II (Internationale Verträge) 1955, Nr. 8, Bonn, 31. März 1955, "Vertrag
zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen", Erster Teil u.
a. Artikel 7 (S. 413)
Erläuterung:
• Die Urteile des INTERNATIONALEN
MILITÄRTRIBUNALS der Siegermächte in Nürnberg in den sog. Nürnberger Prozessen
sind Urteile und Entscheidungen im Sinne des o. a. Artikel 7 (1).
• Deutsche Kultusministerien und
nachgeordnete Dienststellen sind Behörden im Sinne des o. a. Artikel 7 (1). Sie
erlassen die Rahmenrichtlinien für die Lehre an den Universitäten und Schulen
und lassen das Unterrichtsmaterial für die Unterrichtung zu, u. a. die Schulgeschichtsbücher.
• Das INTERNATIONALE MILITÄRTRIBUNAL in
Nürnberg war nach Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an Beweisregeln
gebunden. Nach Artikel 20 desselben Statuts konnte der Gerichtshof
Beweismaterial zulassen oder zurückweisen. So sind Gegenbeweise der
Verteidigung in den Urteilsbegründungen des Gerichtshofs oft nicht
berücksichtigt worden.
• Die mit den Urteilen des Nürnberger
Gerichts formulierten Urteilsbegründungen enthalten Sachdarstellungen zu den
Ursachen des Zweiten Weltkriegs und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte im
Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teile der Urteile. Sie dürfen
selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage nach Artikel 7 (1)
nicht durch deutsche Gerichte und Behörden angezweifelt werden. Daran sind auch
die Kultusministerien in Bezug auf die Schulbuchinhalte gebunden.
• Diese Gesetzeslage ist 1990 noch einmal
bestätigt und auf den Geltungsbereich der Neuen Bundesländer ausgedehnt worden.
Im Zusammenhang mit dem Zwei‑plus‑Vier‑Vertrag
von 1990 ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten am
27./28.9.1990 folgende Vereinbarung getroffen worden:
"Vereinbarung vom 27. / 28. 9. 1990"
1. (Suspendierung des sog.
Deutschlandvertrags als Ganzes)
2. (Teilweise Suspendierung
des sog. Überleitungsvertrags)
3. Folgende Bestimmungen des
Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft: Erster Teil: (Einzelne Absätze
aus den Artikeln 1 bis 5) Artikel 7 Absatz 1.
Quelle: Bundesgesetzblatt II
S. 1386
Erläuterung: Mit dieser
Aufrechterhaltung des Artikels 7 (1) aus dem Überleitungsvertrag durch die
Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Zwei-plus‑Vier‑Vertrag
bleiben die Urteile und Entscheidungen des INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNALS von
Nürnberg, einschließlich der darin enthaltenen "Feststellungen" zur
Vorkriegs und Kriegsgeschichte, weiterhin für die deutschen Behörden bindend.
Dieser Sachverhalt ist unter
anderem Thema in folgenden Büchern:
‑ DIE DEUTSCHE FLOTTENRÜSTUNG in der Zeit
nach dem Vertrag von Versailles bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs und ihre
Darstellung und Behandlung im Nürnberger Prozeß von 1945/46, Carl Dreessen, Verlag
E. S. Mittler, Hamburg 2000 (Seite 293)
- 1939 DER KRIEG, DER VIELE VÄTER HATTE Der
lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg, Gerd Schultze‑Rhonhof, OLZOG‑Verlag,
München 2003 (Seiten 12f)
Anmerkung der SWG (Staats- und
Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V., d.V.): Diese Feststellungen bestätigen
noch einmal ausdrücklich, was der Autor in seinem sensationellen Buch über den
langen Anlauf zum Zweiten Weltkrieg im Vorwort erklärt. Vereinfachend kann gesagt werden, daß die Lüge in Deutschland
gesetzlich verordnet worden ist. Wer dagegen
angeht, ist Rechtsextremist. Hierzu paßt ein Zitat aus "Moral und
Hypermoral" von Arnold Gehlen (S. 185): Und zuletzt: teuflisch ist, wer
das Reich der Lüge aufrichtet und andere Menschen zwingt, in ihm zu leben. Das
geht über die Demütigung der geistigen Abtrennung noch hinaus, dann wird das
Reich der verkehrten Welt aufgerichtet, und der Antichrist trägt die Maske des
Erlösers, wie auf Signorellis Fresko in Orvieto. Der Teufel ist nicht der
Töter, er ist Diabolos, der Verleumder, ist der Gott, in dem die Lüge nicht
Feigheit ist, wie im Menschen, sondern Herrschaft. Er verschüttet den letzten
Ausweg der Verzweiflung, die Erkenntnis, er stiftet das Reich der Verrücktheit,
denn es ist Wahnsinn, sich in der Lüge einzurichten."
Quelle: "Deutschland-Journal" SWG 2003, S. 3 - 5
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