Dr. Gerhard Frey

 

 

Gerd Schmalbrock, hochverdienter Autor u.a. der Buchserie «Die politischen Falschspieler», hatte dem Großen Vorsitzenden der «Deutschen Volksunion» im Februar 1981 eine ganze Nummer seiner Zeitschrift «Ihr Programm Persönlich» (Nr. 104) gewidmet. Zu diesem Zeitpunkt war ihm gerade ein ähnliches Schreiben von Dr. Freys Rechtsanwälten zugegangen wie schon rund 500 anderen Adressaten vor ihm (!) und im November 1999 schließlich auch dem Verlag Anton A. Schmid (wir haben in der Nr. 10‑13 von «Pro Fide Catholica» darüber berichtet): er sollte Wideruf leisten! Schmalbrock, der Dr. Frey einige Jahre vorher persönlich kennengelernt und sich vollkommen desillusioniert wieder von ihm getrennt hatte, konnte sich einige sarkastische, aber zweifellos ins Schwarze treffende Bemerkungen nicht verkneifen, an die hier zu erinnern durchaus angebracht erscheint.

 

«Gelacht», schrieb Schmalbrock, «habe ich über die Feststellung der Frey'schen Anwälte, alle mit vorne "von": "Die von Ihnen verbreitete Behauptung ist demnach geeignet, unsere Mandantschaft in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen herabzusetzen." Ich vermag mir beim besten Willen nichts vorzustellen, was das Ansehen einer solchen Mandantschaft noch herabsetzen könnte. Dafür fühlt sich allzuvieles schmierig an, was in der Frey'schen Boulevardpostille zur Veröffentlichung kommt. Schlimm genug, wenn man einem solchen politischen Krawallblatt, dessen Geschmacklosigkeiten alles bisher Dagewesene übertreffen, sogar Axel Springers BILD, den Namen Deutsche National Zeitung gab. Hierin zeigt sich die Einschätzung der deutschen Kultur und des deutschen Namens durch die Rückstände eines politischen Spießertums, das seinen Kulturbedarf offenbar aus Groschenromanen befriedigt. Wenn deutsche Nationalgesinnung nur noch in Form von Anbetungsnazismus und Frey'scher Protzenherrlichkeit erlaubt ist, darf man sich nicht über die Folgen wundern.» (S. 80)

 


«Ich kenne . . . Freys geheime Verbindungen nicht. Doch sagte er nicht einmal selbst, daß jeder, der sich mit Freimaurerei befasse, vor Gericht gehöre? Ich halte es auch für unmöglich, sogar für einen Multimillionär, über lange Jahre hin große Geldbeträge in einen Zeitungsverlag und in eine politische Vereinigung wie die Volksunion zu stecken, ohne zuverlässigen kapitalen Zufluß, von anderer Seite zu bekommen. Außerdem hat er oft der Erfolge zuviel. So weigerte sich die Münchner Strafkammer, ein Strafverfahren gegen Frey zu eröffnen, obwohl die Staatsanwaltschaft genügend Beweise für einen Schuldbeweis zu haben meinte und ein Verfahren gegen ihn beantragte. Sie legte sogar eine Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, ohne bisher Erfolg damit zu haben.... Ein anderer erstaunlicher Erfolg des Dr. Frey: die Stadt Heilbronn, von der er den stadteigenen Saal für eine Art Heldengedenkfeier gemietet hatte, der ihm dann jedoch, nachdem die Stadt schwere Krawalle befürchten mußte, verweigert wurde, muß dem Herausgeber der National Zeitung 65 000 Mark Schadensersatz sowie mehrere tausend Mark Anwaltskosten ersetzen.... Und noch eine Merkwürdigkeit: in den letzten drei Jahren berichtete Der Spiegel fast zwei Dutzend mal über Neonazis und über einen Manfred Roeder gleich neunmal, über Gerhard Frey aber nur einmal mit einem einzigen Satz zum Fall Wehrsportführer Hoffmann: "Zu seinen Förderern zählte der National Zeitungs‑Herausgeber Gerhard Frey, der schon mal mit 8000 Mark aushalf." Da Frey sich in den letzten Jahren wiederholt als den mit Abstand kapitalsten, größten und gewiß auch dicksten Hirschen im rechtsradikalen Edeltannenwald dargestellt hat, erscheint mir eine solche Zurückhaltung bei einer Zeitschrift wie Der Spiegel bemerkenswert.» (S. 96f)

 

Wie ein wunderschönes Signal-­Photo aus dem SPIEGEL Nr. 26/1998 (S. 57) mehr als bloß nahelegt, hat der jüdisch‑freimaurerisch gelenkte «Spiegel» für seinen Respekt vor Dr. Frey in der Tat ernsthafte Gründe. Apropos "jüdisch": anderthalb Jahre vorher hatte Gerd Schmal­brock in Nr. 74 (14. Mai 1979) von «Ihr Programm Persön­lich» auf Seite 198 schon ein­mal angedeutet, wofür er Dr. Frey ‑ offenbar begründeter­maßen ‑ hielt. Wenn die Deutschen endlich einmal begreifen würden, was sich in der Politik hinter den ständig neu erzeug­ten Nebelschwaden und Rauch­schleiern tatsächlich abspielt, so hatte er zu träumen begon­nen, würden sie anfangen, ge­wisse Fragen zu stellen. «Sie würden fragen: Trifft es zu daß der Herausgeber der Deutschen National Zeitung, Gerhard Frey, den Hauptteil der

Eigentumsanteile an seinem heutigen Verlag von der SED abkaufte, die ihr Unternehmen gescheitert sah, sich mit Hilfe einer faschistischen Zeitung in der Bundesrepublik das Feindbild aufzubau­en, das sie für ihre Hetzfeldzüge braucht? Trifft es zu, daß dieser Gerhard Frey ein Freimaurer ist und in einem Brief ein "Verbot antifreimaurerischer Tätigkeit" gefordert hat? Vielleicht werden sie sogar fragen: besucht Frey, der in seiner "Na­tional" Zeitung nun auch die Schlagzeile liefert, daß in deutschen Konzentrations­lagern kein einziger Jude vergast worden sei, noch regelmäßig in Tel Aviv seine Verwandten? Peinliche Fragen!»

 

Quelle: "Pro fide catholica" Nr. 14 - 19, August 2000, Seite 11

 

 

 

 

Pressemitteilung

 

Der Münchener Verleger und Immobilien‑Millionär Dr. Gerhard Frey (1933), Bundesvorsitzender der Deutschen Volksunion (DVU), hat den Augsburger Rechtsanwalt Konrad Hoffmann (1924), gewählter und vereidigter Präsident der Nationalversammlung des Deutschen Ostens (NDO) und notverfassungsgemäß amtierendes Staatsoberhaupt der Vereinigten Länder des Deutschen Ostens im Deutschen Reich (VLDO), im März 1998 ‑ nach vorangegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren ‑ mit einer Unterlassungsklage zum Landgericht Augsburg überzogen.

 

Frey forderte Hoffmanns Verurteilung dahin, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu DM 500.000,00 und/oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren die wörtlich oder sinngemäße Behauptung oder Verbreitung zu unterlassen, daß "Dr. Frey jüdischer Herkunft ist" und daß "Dr. Freys Vater in Cham eine prominente Rolle im Jüdischen Frontkämpferbund gespielt hat''.

 

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg hat diese Klage mit am 18.09.1998 verkündeten Urteil ‑ 2 0 1359/98 ‑ gemäß dein Antrag des Prozeßgegners abgewiesen, Dr. Frey die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt.

 

Staatsvertretung (Exilregierung) des Deutschen Ostens (StDO)

Ostdeutsche Staatskanzlei

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