Europäischer Haftbefehl
Sie sind ein ganz normaler
Deutscher. Sie lieben Ihr Land und Volk, wie auch jeder andere normal
empfindende Mensch auf dieser Erde das seinige liebt. Rassismus oder Chauvinismus liegt Ihnen völlig fern. Darüber allerdings, daß es vor ein paar Jahren eines höchstgerichtlichen Urteils bedurfte,
um klarzustellen, daß die Devise «Deutschland
den Deutschen» noch keine Straftat im
Sinne irgendeines deutschen Strafgesetzes
ist, können Sie nur den Kopf schütteln.
Jedenfalls beobachten Sie mit
wachsender Sorge, daß die alteingesessenen Deutschen
in Ihrem Stadtteil demnächst zur Minderheit zu werden drohen, während
Menschen aus beinahe aller Herren Länder zunehmend das Straßenbild bestimmen,
Als Ihre zeitgeistbeflissene Tageszeitung daher wieder einmal die Vorzüge des
«multikulturellen Miteinanders» in Ihrer Stadt in den höchsten Tönen lobt,
platzt Ihnen, der Sie von diesen Vorzügen ‑ gelinde gesagt ‑ nichts
bemerkt haben, der Kragen. Sie setzen sich also hin und verfassen einen
geharnischten Leserbrief. Der letzte
Satz lautet, nicht ohne Bedacht: «Ich zumindest plädiere dafür: Deutschland uns Deutschen!» 'Dagegen
wird niemand etwas tun können', denken Sie befriedigt, während Sie den
zusammengefalteten Brief in den Umschlag schieben, 'denn das zu sagen hat
immerhin sogar das Bundesverfassungsgericht für erlaubt erklärt.'
Womit Sie jedoch nicht gerechnet haben, ist der Europäische Haftbefehl. Und die
ungeheure Zielstrebigkeit, mit der mächtige
internationale Kreise die Völkervermischung um jeden Preis vorantreiben
wollen. Diese Kreise haben kürzlich mittels diskreter finanzieller
«Vergünstigungen» für die dort Herrschenden in dem Kleinstaat Malta ein neues Gesetz «veranlaßt». Natürlich unbemerkt von den Bürgern der
übrigen EU, denn wer kann schon Maltesisch ‑ und wer interessiert sich
schon für die Innenpolitik dieses gerade mal 300.000 Einwohner zählenden
Inselchens?
Das neue maltesische Gesetz
hat es jedoch in sich. Es bedroht «Fremdenfeindlichkeit
in Tat, Wort oder Schrift» mit «Gefängnis nicht unter zwei Jahren». Was «Fremdenfeindlichkeit» im einzelnen
sein soll, definiert es allerdings nicht. Absichtlich nicht . . . ! Das näher
zu bestimmen, soll den wenigen Richtern des Ländchens überlassen bleiben. Die
hat man übrigens auch schon «instruiert» ...
Von alledem wußten Sie
natürlich nichts ‑ woher denn auch!? Sonst hätten Sie Ihren Leserbrief
nämlich nicht in einen Briefumschlag, sondern ‑ wenn auch zähneknirschend
‑ in den Papierkorb befördert. Doch jetzt ist es zu spät. Ihre Zuschrift
ist veröffentlicht worden, und obwohl es nur Ihre Lokalzeitung war, hat die
Regierung der Insel Malta auf
nachgerade mysteriöse Weise umgehend davon erfahren. Jedenfalls zeigen Ihnen
die Polizisten, die Sie frühmorgens aus dem Bett werfen und in Handschellen
abführen, einen maltesischen Europäischen
Haftbefehl vor ‑ wegen «Fremdenfeindlichkeit».
Vor dem deutschen Haftrichter
protestieren Sie schärfstens gegen Ihre Festnahme und verweisen auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts. Vergebens,
denn der Mann ist nur noch für die Formalitäten Ihrer Auslieferung nach
Malta zuständig, und Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind, seit es den Europäischen Haftbefehl gibt, nur noch
Makulatur, zu deutsch: Schmierpapier . .
.
Mindestens zwei lange Jahre hinter maltesischen Gefängnismauern sind Ihnen bereits sicher, als man Sie
unter Bewachung ins Flugzeug steckt. Hinterher, das haben Sie sich schon jetzt
geschworen, werden Sie nicht bloß keine Leserbriefe mehr schreiben. Nein, Sie
werden den Mund überhaupt nicht mehr aufmachen,
ganz egal, was in und mit Deutschland (und der Welt) passiert. Auch alle Ihre
Angehörigen, Verwandten und Freunde werden Sie unter Hinweis auf Ihr eigenes
Schicksal davor warnen, auch nur im geringsten «aufzufallen». Falls die nicht
schon jetzt hinlänglich gewarnt sein sollten.
Und genau damit hat der neue Europäische Haftbefehl seinen Zweck glänzend erfüllt . . .
Quelle: "Der europäische Haftbefehl" von Dr. Carlo Alberto
Agnoli, ISBN 3-938235-00-4, Verlag Anton A. Schmid, Postfach 22, D-87467 Durach
(62 Seiten / 3,- Euro)