50 Jahre systematische Entrechtung der Deutschen:

Stoppt den EU-Überstaat, bevor es zu spät ist!

 

Vor 50 Jahren wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Rom der Grundstein der heu­tigen EU gelegt. In der veröf­fentlichten Meinung der Mas­senmedien finden sich seit Jahresbeginn daher zahlrei­che Berichte zu diesem Jubi­läum.

Aber wer feiert dieses Jubilä­um überhaupt? Wohl kaum das deutsche Volk. Es wurde nicht nach dem Maastricht-Vertrag gefragt - und bekam ihn aufge­zwungen. Es wurde nicht nach dem Euro gefragt - und bekam ihn aufgezwungen. Es wurde nicht nach der Osterweiterung gefragt - und bekam sie aufgezwungen. Es wurde nicht nach der EU-Verfassung befragt - und bekam sie lediglich des­halb nicht aufgezwungen, weil in Frankreich und den Nieder­landen die Völker der Medien­propaganda standhielten und das bürokratische Monstrum durch Volksabstimmungen zu Fall gebracht hatten (vgl. UN 6/05). Auch zu dem beson­ders von den USA geforderten EU-Beitritt der Türkei wurden und werden die Deutschen mit Sicherheit nicht befragt. Und wurden wir überhaupt jemals gefragt, ob wir in der EU sein möchten, in der die BRD nur als Milchkuh für die schwächeren Volkswirtschaften Europas ge­braucht wird?

»Wer hat die EU in demokrati­scher Weise legitimiert [...]?«

Mit dieser Frage brachte ein Leserbriefschreiber aus dem »Münchner Merkur« vom 10. Oktober 2006 das Denken der Deutschen angesichts dieser Ausgangslage auf den Punkt.


»Aufgesetzte Begeisterung«

 

Auch der Erlanger Staatsrechts­lehrer Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider warnt vor ei­nem Europa der Rechtlosigkeit, in dem das wichtige Demokratie­prinzip aus Artikel 20 GG »wei­testgehend verloren gegangen ist [...]«. Aber »ohne Demokra­tie gibt es keinen Rechtsstaat, schärfer kein Recht und damit keine Freiheit [...]«. Die »integrationistische Propaganda al­lerdings kennt keine Sorge um das Recht auf dem Weg Euro­pas, sondern nur aufgesetzte Begeisterung [...]«.

Diese Kritik ist der Einleitung von Schachtschneiders Aufsatz »Quo vadis Europa? - Ad finem Democratiae!« zu entneh­men. Zu deutsch: Welchen Weg geht Europa? - Zum Ende der Demokratie!

In seiner Ausarbeitung widmet er sich dem demokratischen Defizit der EU aus staatsrechtlicher und philosophischer Sicht. Im Ge­gensatz zu glaubensabtrünnigen Kritikern wie Roman Herzog und Wolfgang Clement, die zur Zeit ihrer politischen Karrieren zum Schaden des deutschen Volkes fleißig am Eurokratur-Monstrum mitgearbeitet haben, wehrt Schachtschneider sich schon seit Jahrzehnten gegen die Aus­höhlung des Grundgesetzes auf dem Opferaltar Brüssels.

So zog Schachtschneider 1992 gegen den EU-Vertrag (»Maastricht-Urteil«), 1998 ge­gen die Euro-Einführung und 2005 gegen das Zustimmungs­gesetz zur Europäischen Ver­fassung vor das Bundesverfas­sungsgericht.

Wichtige Aussagen seiner oben­genannten Ausarbeitung werden im folgenden Text zusammenge­faßt. Die 36-seitige Arbeit unter dem Titel »Quo vadis Europa?« mit zahlreichen Quellenbelegen ist erhältlich als UN-Archiv 3075. Nur Zitate, die nicht aus diesem Aufsatz stammen, werden extra gekennzeichnet.

Demokratie als Schlüssel zur Freiheit

Schachtschneiders Überlegun­gen liegt der Gedanke zugrunde, daß das Recht Prinzipien kennt, deren Antastung nicht im Zustän­digkeitsbereich der Politik liegen. Sie seien Ausdruck des europä­ischen Kulturerbes und finden ih­ren Niederschlag in Art. 20 GG - den Strukturprinzipien der BRD:

»Diese Prinzipien stehen aus­weislich Art. 79 Abs. 3 GG nicht zur Disposition der Poli­tik, auch nicht zur Disposition der [europäischen] Integrati­onspolitik.«

 

Das Demokratieprinzip ist wie eingangs erwähnt eines die­ser Prinzipien, ja geradezu das Schlüsselprinzip, aus dem der Rechtsstaat, der Sozialstaat und auch die »marktliche Sozi­alwirtschaft« folgen.

Der Demokratie liegt die An­nahme zugrunde, daß jeder Mensch Gesetzgeber seines ei­genen Handelns sei, das seine Grenzen nur in der Handlungs­freiheit des Mitmenschen finde. Damit jeder Bürger gleich frei sei, müssen diese Bürger z.B. bei den Wahlen ihrer Volksver­tretung gleich (»egalitär«) sein.

Diesem Demokratieprinzip muß gemäß Art. 23 Abs. 1 GG auch eine EU folgen, der die BRD ihre Hoheitsrechte anvertraut.

Das Europäische Parlament

Viele gutgläubige Bürger, aber auch spät aufgewachte Kritiker wie Roman Herzog setzen ihre Hoffnung auf eine Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, um das offenkun­dige Demokratiedefizit der EU auszugleichen.

Dieser falschen Hoffnung und politischen Augenwischerei er­teilt Schachtschneider eine kla­re Absage. »Das Europäische Parlament ist nicht demokra­tisch legitimiert, weil dessen Wahl nicht gleichheitlich ist. Diese Versammlung der „Ver­treter der Völker“ ist kein Parla­ment: Es wird nur so genannt, zum einen, um der Öffentlich­keit Demokratie vorzutäuschen, zum anderen, um den Status der Abgeordneten, insbesonde­re deren übermäßige Diäten, zu rechtfertigen.«

Ein praktisches Beispiel: Die BRD hat etwa 82,3 Millionen Einwohner. Das Land Malta hat etwa 400.000 Einwohner. Ge­mäß Art. 190 Abs. 2 EG-Vertrag (EGV) hat die BRD 99 Sitze im Europäischen Parlament, wäh­rend Malta fünf Sitze hat. Ein BRD-Abgeordneter steht hiermit


Artikel 20 Grundgesetz:

(1)DieBundesrepublikDeutsch-land ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2)Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstim­mungen und durch beson­dere Organe der Gesetz­gebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtspre­chung ausgeübt.

(3)Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ord­nung, die vollziehende Ge­walt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4)Gegen jeden, der es un­ternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben aüe Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

für abgerundet 800.000 Bun­desbürger, während ein Malta-Abgeordneter 80.000 Malteser Bürger vertritt. Aber die Stimme im EU-Parlament eines Abge­ordneten Maltas wiegt genausoviel wie die Stimme eines BRD-Vertreters. Tatsächlich be­stimmen hiermit 80.000 Malteser genausoviel wie 800.000 Deut­sche. Spricht man nicht über die Einwohnerzahl, sondern nur über Wahlberechtigte, so wiegt eine Wählerstimme in Malta sogar Tausend mal mehr, als eine deutsche Stimme bei den Wahlen zum europäischen Parlament (»Die Aula«, Ausga­be 12/06, S.28). Eine solche Un­gleichheit des Stimmgewichtes aber widerspricht dem Demo­kratieprinzip radikal. Nach Vor­stellung des GG, welches in Art. 23 Abs. 1 GG seinen Maßstab auch an die EU legt, muß Wäh­lerstimme gleich Wählerstimme sein (»egalitär«).

Egal, wie viele Befugnisse man dem Europäischen Parlament als »Vertreter der Völker« (Art. 189 Abs. 1 EGV) auch zuspricht: Die Handlungen und somit auch die EU würden dadurch niemals auch nur einen Deut demokrati­scher, da schon im Keim gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wähler verstoßen wird.

Die eigentlichen Gesetzgeber

Schachtschneider weiter: »Ei­gentliche Gesetzgeber in der Europäischen Gemeinschaft sind die Kommission und der Rat (Art. 251, 252 EGV), beides Exekutivorgane, beide ohne de­mokratische Legitimation dieser Gesetzgebung. Kommission und Rat wären allenfalls in en­gen Grenzen [...] demokratisch legitimiert, nicht aber für ihre umwälzende, so gut wie alle Le­bensbereiche erfassende Inte­grationspolitik.«

Die Kommission

»Die Kommission bzw. Europä­ische Kommission (Art. 211 ff. EGV), von Korruption belastet, entwickelt, weitestgehend ab­hängig vom Lobbyismus, die eu­ropäische Integration zugunsten der Interessen, welche wirkungs­mächtig vertreten werden, vor allem ihres eigenen Interesses an der Ausweitung der Macht. Dieser teuer bezahlte Behörden­apparat ist zentralistisch und bü­rokratisch wie ein Politbüro, die eigentlich treibende Kraft in der Europäischen Union. [...]

Die Bürokratie hat nicht die allei­nige, aber doch die wesentliche Rechtsetzungsmacht der Gemeinschaft, wie die Bürokratie in exekutivistischen Staatsorga­nisationen immer. Besondere Interessen der Mitgliedsstaaten, der Länder und Regionen, na­mentlich besondere Unternehmensinteressen, durch ein Heer von Lobbyisten mit oft fragwür­digen Mitteln durchgesetzt, be­stimmen die Bürokratie Brüssels in hohem Maße. [...]

Die Kommissare sind eine Art Europaminister, aber den Völ­kern meist fremd. Sie haben keine Legitimation durch demokratische Wahl, weil das Parlament sie mangels egali­tärer Wahl nicht legitimieren kann und der Rat, dessen Mit­glieder jeweils nur einen Mit­gliedsstaat vertreten, keine Legitimationskraft für alle Uni­onsbürger hat.«

Freilich gilt für die Kommissi­on bei Abstimmungen ebenso ein Ungleichgewicht wie für das Europäische Parlament - die Bürger eines Landes wie Malta oder auch Polen erfahren ein er­heblich größeres Stimmgewicht durch ihren Vertreter, als z.B. wir Bundesbürger.

Rat, Europäischer Rat

»Der Rat der Minister bzw. Mi­nisterrat (Art. 202 ff. EGV) der Mitgliedsstaaten  beschließt grundsätzlich auf Vorschlag der Kommission unter gewisser Be­teiligung des Parlaments (Art. 251, 252 EGV) die Richtlinien und Verordnungen [...].

Jedenfalls ist die wesentliche Rechtsetzung in der Europä­ischen Union Sache der Exekuti­ve geworden, zu der der Rat frag­los gehört. Allenfalls die Minister des jeweiligen Mitgliedsstaates sind von deren Volk (mittelbar) legitimiert, nicht aber der Rat insgesamt (Art. 205 EGV). Das wäre in einem Konsenssystem demokratisch gerade noch trag­fähig, nicht aber im Mehrheits­system, in dem der Wille ganzer Völker entgegen dem Prinzip der Willensautonomie, der Freiheit also, ignoriert werden kann. [...]

Die Rechtsetzungsbefugnis­se der Gemeinschaft sind allzu weit, als daß diese Art von Fremdbestimmung unter Freiheitsgesichtspunkten hin­nehmbar wäre.«

Zum Europäischen Rat, dem die Staats- und Regierungschefs und der Präsident der Kommis­sion (Art. 4 Abs. 2 EUV) angehö­ren, stellt Schachtschneider fest: »Der Europäische Rat bündelt die Macht der Führer Europas durch die Absprachen derart,


»Der Ökonomismus der europäischen (und globa­len) Integration mag den Interessen großer Versi­cherungen, großer Ban­ken und großer Industrien, insgesamt der Plutokratie, entsprechen, er mag auch die Macht der Parteiführer stärken. Er schadet aber den Völkern Europas.«  (Prof. Dr. K. A. Schachtschneider)

daß die unmittelbar demokra­tisch legitimierten Parlamente der Völker so gut wie jeden bestimmenden Einfluß einbüßen

Vernichtende Kritik

Bereits bis hierher wird klar, daß die Organe der EU sowie die gesamte Struktur ihres Zusam­menwirkens dem ursprünglichen demokratischen Anspruch des GG in keiner Weise standhalten können.

Nicht minder vernichtend fällt die Kritik Schachtschneiders am Eu­ropäischen Gerichtshof aus, der sich »zu einer geradezu obrig­keitlichen Ordnungsmacht ent­wickelt. Er pflegt mit aller Här­te die Integrationspolitik der Kommission   gegen   die   Mitgliedsstaaten und deren Bürger durchzusetzen [...]. Der Ge­richtshof ist bemüht, den Schein des Rechts zu wahren. Jedoch: „Die höchste Ungerechtigkeit ist, daß man gerecht scheine, ohne es zu sein“ [Platon].«

Schachtschneider betont mehr­fach, daß der Entwurf der Euro­päischen Verfassung die geschil­derten Demokratiedefizite nicht im geringsten beheben würde.

Genau der Entwurf, den Frau Merkel während ihrer Ratspräsi­dentschaft 2007 wieder auf den Weg zur Durchsetzung bringen möchte, taugt aus Sicht eines renommierten Staatsrechtlers also nicht: »Der angestrebte existentielle Staat Europa wird nicht frei, wird nicht gleich und wird nicht brüderlich sein. Er wird [...] obrigkeitlich sein, so wie es seine Politik auch jetzt schon ist.«

Warum wehren sich die bundes­deutschen Politiker nicht gegen diese Entmachtung?

Der Fehler liegt im System

Schachtschneider zu dieser für den Bürger unverständlichen Ei­gendynamik: »Die Ermächtigun­gen in den Gemeinschaftsverträ­gen durch die Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG), welche die Zustim­mung der nationalen Gesetzge­ber gefunden haben (vgl. Art. 59 Abs. 2 GG), sind einerseits zu weit und zu offen und anderer­seits haben die Legislativorgane ihre Zustimmung nicht wirklich an dem Willen der Völker orien­tiert, sondern sich dem Integra­tionsdruck gebeugt.

Die Politik wird von den wenigen Parteiführern bestimmt, nicht wirklich von den Abgeordneten, die zwar formal, jedoch nicht hin­reichend material Vertreter des Volkes sind. Parteienstaaten sind eben nicht demokratisch, weil die Abgeordneten nicht un­abhängig nach ihrem Gewissen entscheiden,   wie  das  Art.   38 Abs. 1 S. 2 GG, die magna carta echter Volksvertreter, gebie­tet, sondern fraktionsgebunden, wie es ihre Parteiführer wollen.

Schon den Gemeinschaftsver­trägen fehlt somit die demo­kratische Legitimation im frei­heitlichen Sinne. Wenn diese gewonnen werden soll, müssen alle Völker, auch das deutsche Volk, über die europäische In­tegration entscheiden können. Dem deutschen Volk wird aber die unmittelbar demokratische Abstimmung über sein Schick­sal entgegen Art. 20 Abs. 2 GG von der Parteienoligarchie ver­weigert. Solange die Deutschen über die Integrationspolitik nicht direkt-demokratisch abstimmen, ist die Integration nicht demokra­tisch legitimiert, abgesehen von den demokratischen Defiziten der Europäischen Organisation selbst.«

Auch der BRD sieht Schacht­schneider hieraus die demokra­tische Grundlage entzogen. Er folgert, daß das in die Europä­ische Union integrierte Deutsch­land nicht demokratisch und dar­um auch kein Rechtsstaat mehr sei, wenn auch beachtliche Ele­mente des Rechtsstaates noch gelebt werden.

Problemlösung ?

Schachtschneider setzt seine Hoffnung auf das »Europa der Vaterländer«, wie es einst Char­les de Gaulle forderte.

Doch der Weg dahin wird für die Deutschen und auch für die anderen Völker Europas steinig werden, wenn selbst ein Staats­rechtler zu folgendem Schluß kommt:

»Der Widerspruch gegen die europäische Integration wird kaum noch gehört. Er wird diffamiert, bald womöglich bestraft. Dem deutschen Volk bleibt das Recht zum Wider­stand (Art. 20 Abs. 4 GG), das ewige Recht der Menschen ge­gen die Tyrannis.«

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 3 / 2007 / 5 – 8

 

Anmerkung: Den juristischen Erkenntnissen von Professor Schachtschneider ist vollinhaltlich beizupflichten. Wir erlauben uns die Ergänzung zum Hintergrund der ganzen Malaise: Ebenso wie die amerikanische und französische Revolution und beide Weltkriege einschließlich der Schoah ist die recht- und menschenverachtende Entwicklung der Europäischen Union ein Werk der Freimaurerei, die seit nunmehr über 200 Jahren über Leichen geht, um ihre philosophische Jauche u.a. in Form einer als „Weltrepublik“ getarnte Weltdiktatur zu verwirklichen.

Die Autoren der „Rechtsbeugermafia“ können es sich zu gute halten, bereits eindringlich 1999 vor diesem Moloch gewarnt zu haben, der in Brüssel entstanden ist und der sich krakenartig breit macht.