50 Jahre systematische Entrechtung der
Deutschen:
Stoppt den EU-Überstaat, bevor es zu spät ist!
Vor
50 Jahren wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Rom
der Grundstein der heutigen EU gelegt. In der veröffentlichten Meinung der Massenmedien
finden sich seit Jahresbeginn daher zahlreiche Berichte zu diesem Jubiläum.
Aber wer feiert dieses Jubiläum überhaupt? Wohl kaum das deutsche Volk. Es wurde nicht nach dem Maastricht-Vertrag gefragt - und bekam ihn aufgezwungen. Es wurde nicht nach dem Euro gefragt - und bekam ihn aufgezwungen. Es wurde nicht nach der Osterweiterung gefragt - und bekam sie aufgezwungen. Es wurde nicht nach der EU-Verfassung befragt - und bekam sie lediglich deshalb nicht aufgezwungen, weil in Frankreich und den Niederlanden die Völker der Medienpropaganda standhielten und das bürokratische Monstrum durch Volksabstimmungen zu Fall gebracht hatten (vgl. UN 6/05). Auch zu dem besonders von den USA geforderten EU-Beitritt der Türkei wurden und werden die Deutschen mit Sicherheit nicht befragt. Und wurden wir überhaupt jemals gefragt, ob wir in der EU sein möchten, in der die BRD nur als Milchkuh für die schwächeren Volkswirtschaften Europas gebraucht wird?
»Wer
hat die EU in demokratischer Weise legitimiert [...]?«
Mit
dieser Frage brachte ein Leserbriefschreiber aus dem »Münchner Merkur« vom 10.
Oktober 2006 das Denken der Deutschen angesichts dieser Ausgangslage auf den
Punkt.
»Aufgesetzte Begeisterung«
Auch
der Erlanger Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider warnt
vor einem Europa der Rechtlosigkeit, in
dem das wichtige Demokratieprinzip aus Artikel 20 GG »weitestgehend
verloren gegangen ist [...]«. Aber »ohne Demokratie gibt es keinen
Rechtsstaat, schärfer kein Recht und damit keine
Freiheit [...]«. Die »integrationistische Propaganda allerdings kennt
keine Sorge um das Recht auf dem Weg Europas, sondern nur aufgesetzte
Begeisterung [...]«.
Diese
Kritik ist der Einleitung von Schachtschneiders Aufsatz »Quo vadis Europa? -
Ad finem Democratiae!« zu entnehmen. Zu deutsch: Welchen Weg geht
Europa? - Zum Ende der Demokratie!
In seiner Ausarbeitung widmet er sich dem demokratischen
Defizit der EU aus staatsrechtlicher und philosophischer Sicht.
Im Gegensatz zu glaubensabtrünnigen Kritikern
wie Roman Herzog und Wolfgang Clement, die zur Zeit ihrer politischen
Karrieren zum Schaden des deutschen Volkes fleißig am Eurokratur-Monstrum
mitgearbeitet haben, wehrt Schachtschneider sich schon seit Jahrzehnten gegen
die Aushöhlung des Grundgesetzes auf dem Opferaltar Brüssels.
So
zog Schachtschneider 1992 gegen den EU-Vertrag (»Maastricht-Urteil«), 1998 gegen
die Euro-Einführung und 2005 gegen das Zustimmungsgesetz zur Europäischen Verfassung
vor das Bundesverfassungsgericht.
Wichtige Aussagen seiner obengenannten Ausarbeitung werden im folgenden Text
zusammengefaßt. Die 36-seitige Arbeit unter dem Titel »Quo
vadis Europa?« mit zahlreichen Quellenbelegen ist
erhältlich als UN-Archiv 3075. Nur Zitate, die nicht aus diesem Aufsatz stammen, werden extra gekennzeichnet.
Demokratie
als Schlüssel zur Freiheit
Schachtschneiders
Überlegungen liegt der Gedanke zugrunde,
daß das Recht Prinzipien kennt, deren
Antastung nicht im Zuständigkeitsbereich
der Politik liegen. Sie seien Ausdruck des europäischen Kulturerbes und finden ihren Niederschlag in Art. 20 GG - den
Strukturprinzipien der BRD:
»Diese
Prinzipien stehen ausweislich Art. 79 Abs. 3 GG nicht zur Disposition der Politik,
auch nicht zur Disposition der [europäischen] Integrationspolitik.«
Das
Demokratieprinzip ist wie eingangs erwähnt eines dieser Prinzipien, ja
geradezu das Schlüsselprinzip, aus dem der Rechtsstaat, der Sozialstaat und
auch die »marktliche Sozialwirtschaft« folgen.
Der
Demokratie liegt die Annahme zugrunde, daß jeder Mensch Gesetzgeber seines eigenen
Handelns sei, das seine Grenzen nur in der Handlungsfreiheit des Mitmenschen
finde. Damit jeder Bürger gleich frei sei, müssen diese Bürger z.B. bei den
Wahlen ihrer Volksvertretung gleich (»egalitär«) sein.
Diesem
Demokratieprinzip muß gemäß Art. 23 Abs. 1 GG auch eine EU folgen, der
die BRD ihre Hoheitsrechte anvertraut.
Das
Europäische Parlament
Viele gutgläubige Bürger, aber auch spät aufgewachte Kritiker wie Roman Herzog setzen ihre Hoffnung auf eine Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, um das offenkundige Demokratiedefizit der EU auszugleichen.
Dieser
falschen Hoffnung und politischen Augenwischerei erteilt Schachtschneider eine
klare Absage. »Das Europäische Parlament ist nicht demokratisch
legitimiert, weil dessen Wahl nicht gleichheitlich ist. Diese Versammlung
der „Vertreter der Völker“ ist kein Parlament: Es wird nur so genannt, zum
einen, um der Öffentlichkeit Demokratie vorzutäuschen, zum anderen, um den
Status der Abgeordneten, insbesondere deren übermäßige Diäten, zu
rechtfertigen.«
Ein
praktisches Beispiel: Die BRD hat etwa 82,3 Millionen
Einwohner. Das Land Malta hat etwa 400.000 Einwohner. Gemäß Art. 190 Abs. 2
EG-Vertrag (EGV) hat die BRD 99 Sitze im Europäischen Parlament, während Malta
fünf Sitze hat. Ein BRD-Abgeordneter steht hiermit
Artikel
20 Grundgesetz:
(1)DieBundesrepublikDeutsch-land
ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2)Alle Staatsgewalt geht
vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3)Die Gesetzgebung ist an
die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)Gegen jeden, der
es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben aüe Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
für
abgerundet 800.000 Bundesbürger, während ein Malta-Abgeordneter 80.000
Malteser Bürger vertritt. Aber die Stimme im EU-Parlament eines Abgeordneten
Maltas wiegt genausoviel wie die Stimme eines BRD-Vertreters. Tatsächlich bestimmen
hiermit 80.000 Malteser genausoviel wie 800.000 Deutsche. Spricht man nicht
über die Einwohnerzahl, sondern nur über Wahlberechtigte, so wiegt eine
Wählerstimme in Malta sogar Tausend mal mehr, als eine deutsche Stimme bei den Wahlen zum europäischen Parlament (»Die
Aula«, Ausgabe 12/06, S.28). Eine solche Ungleichheit des Stimmgewichtes aber
widerspricht dem Demokratieprinzip radikal. Nach Vorstellung des GG, welches
in Art. 23 Abs. 1 GG seinen Maßstab auch an die EU legt, muß Wählerstimme
gleich Wählerstimme sein (»egalitär«).
Egal,
wie viele Befugnisse man dem Europäischen Parlament als »Vertreter der Völker«
(Art. 189 Abs. 1 EGV) auch zuspricht: Die
Handlungen und somit auch die EU würden dadurch niemals auch nur einen Deut
demokratischer, da schon im Keim gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wähler
verstoßen wird.
Die
eigentlichen Gesetzgeber
Schachtschneider
weiter: »Eigentliche Gesetzgeber in der Europäischen Gemeinschaft sind die
Kommission und der Rat (Art. 251, 252 EGV), beides Exekutivorgane, beide ohne
demokratische Legitimation dieser Gesetzgebung. Kommission und Rat wären
allenfalls in engen Grenzen [...] demokratisch legitimiert, nicht aber für
ihre umwälzende, so gut wie alle Lebensbereiche erfassende Integrationspolitik.«
»Die
Kommission bzw. Europäische Kommission (Art. 211 ff. EGV), von Korruption
belastet, entwickelt, weitestgehend abhängig vom Lobbyismus, die europäische
Integration zugunsten der Interessen,
welche wirkungsmächtig vertreten werden, vor allem ihres eigenen
Interesses an der Ausweitung der Macht. Dieser teuer bezahlte Behördenapparat
ist zentralistisch und bürokratisch wie ein Politbüro, die eigentlich
treibende Kraft in der Europäischen Union. [...]
Die
Bürokratie hat nicht die alleinige, aber doch die wesentliche
Rechtsetzungsmacht der Gemeinschaft, wie die Bürokratie in exekutivistischen
Staatsorganisationen immer. Besondere Interessen der Mitgliedsstaaten, der
Länder und Regionen, namentlich besondere Unternehmensinteressen, durch ein
Heer von Lobbyisten mit oft fragwürdigen Mitteln durchgesetzt, bestimmen die
Bürokratie Brüssels in hohem Maße. [...]
Die
Kommissare sind eine Art Europaminister, aber den Völkern meist fremd. Sie
haben keine Legitimation durch demokratische Wahl, weil das Parlament sie
mangels egalitärer Wahl nicht legitimieren kann und der Rat, dessen Mitglieder
jeweils nur einen Mitgliedsstaat vertreten, keine Legitimationskraft für alle
Unionsbürger hat.«
Freilich
gilt für die Kommission bei Abstimmungen ebenso ein Ungleichgewicht wie für
das Europäische Parlament - die Bürger eines Landes wie Malta oder auch Polen
erfahren ein erheblich größeres Stimmgewicht durch
ihren Vertreter, als z.B. wir Bundesbürger.
Rat, Europäischer Rat
»Der Rat der Minister bzw. Ministerrat (Art.
202 ff. EGV) der Mitgliedsstaaten beschließt
grundsätzlich auf Vorschlag der Kommission unter gewisser Beteiligung des Parlaments
(Art. 251, 252 EGV) die Richtlinien und Verordnungen [...].
Jedenfalls
ist die wesentliche Rechtsetzung in der Europäischen Union Sache der Exekutive
geworden, zu der der Rat fraglos gehört. Allenfalls die Minister des
jeweiligen Mitgliedsstaates sind von deren Volk (mittelbar) legitimiert, nicht
aber der Rat insgesamt (Art. 205 EGV). Das wäre in einem Konsenssystem
demokratisch gerade noch tragfähig, nicht aber im Mehrheitssystem, in dem der
Wille ganzer Völker entgegen dem Prinzip der Willensautonomie, der Freiheit
also, ignoriert werden kann. [...]
Die
Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinschaft sind allzu weit, als daß diese Art
von Fremdbestimmung unter Freiheitsgesichtspunkten
hinnehmbar wäre.«
Zum Europäischen Rat, dem die Staats-
und Regierungschefs und der Präsident der Kommission (Art. 4 Abs. 2 EUV) angehören, stellt Schachtschneider fest: »Der
Europäische Rat bündelt die Macht der Führer Europas durch die
Absprachen derart,
»Der Ökonomismus der europäischen
(und globalen) Integration mag den Interessen
großer Versicherungen, großer Banken und großer Industrien, insgesamt
der Plutokratie, entsprechen, er mag auch die Macht der Parteiführer stärken.
Er schadet aber den Völkern Europas.« (Prof.
Dr. K. A. Schachtschneider)
daß
die unmittelbar demokratisch legitimierten Parlamente der Völker so gut wie jeden bestimmenden Einfluß einbüßen
Vernichtende Kritik
Bereits
bis hierher wird klar, daß die Organe der EU sowie die gesamte Struktur ihres
Zusammenwirkens dem ursprünglichen demokratischen Anspruch des GG in keiner
Weise standhalten können.
Nicht minder vernichtend fällt die Kritik
Schachtschneiders am Europäischen Gerichtshof aus, der sich »zu
einer geradezu obrigkeitlichen Ordnungsmacht entwickelt. Er pflegt mit
aller Härte die Integrationspolitik der Kommission gegen
die Mitgliedsstaaten und
deren Bürger durchzusetzen [...]. Der Gerichtshof ist bemüht, den Schein
des Rechts zu wahren. Jedoch: „Die höchste Ungerechtigkeit ist, daß man gerecht
scheine, ohne es zu sein“ [Platon].«
Schachtschneider
betont mehrfach, daß der Entwurf der Europäischen
Verfassung die geschilderten Demokratiedefizite nicht im geringsten
beheben würde.
Genau
der Entwurf, den Frau Merkel während ihrer Ratspräsidentschaft 2007 wieder auf
den Weg zur Durchsetzung bringen möchte, taugt aus Sicht eines renommierten
Staatsrechtlers also nicht: »Der angestrebte existentielle Staat Europa wird nicht frei, wird nicht gleich und wird nicht brüderlich sein. Er
wird [...] obrigkeitlich sein, so wie es seine Politik auch jetzt schon ist.«
Warum wehren sich die bundesdeutschen
Politiker nicht gegen diese Entmachtung?
Der
Fehler liegt im System
Schachtschneider
zu dieser für den Bürger unverständlichen Eigendynamik:
»Die Ermächtigungen in den Gemeinschaftsverträgen durch die
Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG), welche die Zustimmung
der nationalen Gesetzgeber gefunden haben (vgl. Art. 59 Abs. 2 GG), sind
einerseits zu weit und zu offen und andererseits haben die Legislativorgane
ihre Zustimmung nicht wirklich an dem Willen der Völker orientiert, sondern
sich dem Integrationsdruck gebeugt.
Die
Politik wird von den wenigen Parteiführern bestimmt, nicht wirklich von den
Abgeordneten, die zwar formal, jedoch nicht
hinreichend material Vertreter des Volkes sind. Parteienstaaten sind
eben nicht demokratisch, weil die Abgeordneten nicht unabhängig nach ihrem
Gewissen entscheiden, wie das
Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, die
magna carta echter Volksvertreter, gebietet, sondern fraktionsgebunden, wie es
ihre Parteiführer wollen.
Schon
den Gemeinschaftsverträgen fehlt somit die demokratische Legitimation im freiheitlichen
Sinne. Wenn diese gewonnen werden soll, müssen alle Völker, auch das deutsche
Volk, über die europäische Integration entscheiden können. Dem deutschen Volk
wird aber die unmittelbar demokratische Abstimmung über sein Schicksal
entgegen Art. 20 Abs. 2 GG von der Parteienoligarchie verweigert. Solange die
Deutschen über die Integrationspolitik nicht direkt-demokratisch abstimmen, ist die Integration nicht demokratisch
legitimiert, abgesehen von den demokratischen Defiziten der Europäischen
Organisation selbst.«
Auch
der BRD sieht Schachtschneider hieraus die demokratische Grundlage entzogen.
Er folgert, daß das in die Europäische Union integrierte Deutschland nicht demokratisch und darum auch
kein Rechtsstaat mehr sei, wenn auch beachtliche Elemente des Rechtsstaates
noch gelebt werden.
Problemlösung ?
Schachtschneider
setzt seine Hoffnung auf das »Europa der Vaterländer«, wie es einst Charles de
Gaulle forderte.
Doch
der Weg dahin wird für die Deutschen und auch für die anderen Völker Europas steinig werden, wenn selbst ein Staatsrechtler
zu folgendem Schluß kommt:
»Der
Widerspruch gegen die europäische Integration wird kaum noch gehört. Er wird diffamiert, bald
womöglich bestraft. Dem deutschen Volk bleibt das Recht zum Widerstand (Art.
20 Abs. 4 GG), das ewige Recht der
Menschen gegen die Tyrannis.«
Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 3 / 2007 / 5 – 8
Anmerkung:
Den juristischen Erkenntnissen von Professor Schachtschneider ist
vollinhaltlich beizupflichten. Wir erlauben uns die Ergänzung zum Hintergrund
der ganzen Malaise: Ebenso wie die amerikanische und französische Revolution
und beide Weltkriege einschließlich der Schoah ist die recht- und
menschenverachtende Entwicklung der Europäischen Union ein Werk der
Freimaurerei, die seit nunmehr über 200 Jahren über Leichen geht, um ihre
philosophische Jauche u.a. in Form einer als „Weltrepublik“ getarnte
Weltdiktatur zu verwirklichen.
Die
Autoren der „Rechtsbeugermafia“ können es sich zu gute halten, bereits
eindringlich 1999 vor diesem Moloch gewarnt zu haben, der in Brüssel entstanden
ist und der sich krakenartig breit macht.