Der Schlesier
"In der
Vertriebenenzeitschrift 'Der Schlesier' werden nach Erkenntnissen der
Bundesregierung regelmäßig verfassungsfeindliche Beiträge veröffentlicht Das
geht aus einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der PDS hervor,
die am Freitag von der Bundespressestelle in Bonn veröffentlicht wurde Die
Zeitschrift sei aber nicht im Verfassungsschutzbericht 1995 aufgeführt worden,
weil der Bericht keinen 'erschöpfenden Überblick über alle extremistischen
Gruppen, Vertriebsdienste, Publikationen oder Verlage geben' könne. Vielmehr
solle er über 'wesentliche Erkenntnisse' unterrichten. Außerdem müsse der
Verfassungsschutz abwägen zwischen einer möglichen Aufwertung durch die
Erwähnung im Bericht und der erforderlichen Aufklärung der Öffentlichkeit. Das
rechtsgerichtete Vertriebenenblatt bringt den Angaben zufolge zum Teil Beiträge
mit revisionistischem Inhalt".
Quelle: AFP-Meldung in der FAZ vom 27.7.1996
"Zur bedenkenlosen
Übernahme der AFP‑Meldung aus Bonn vom 26. Juli 1996 in der FAZ vom 27.
Juli 1996 unter dem Titel 'Verfassungsfeindliche Beiträge in DER SCHLESIER' auf
Seite 2 veröffentlicht, muß wegen der leichtfertigen Unterstellung
diffamierenden Charakters in Überschrift und Inhalt Einspruch erhoben werden:
Ohne auf Herkunft, Entstehung, Charakter, Vertreter, Programm und ideologische
Handlungsziele der PDS noch näher einzugehen, weil sattsam bekannt, sollte man
bei Kenntnis der Parlamentskorrespondenz 'woche im bundestag' (wib) in
Redaktionskreisen doch längst wissen, mit welcher destruktiven Absicht die PDS
die 'Kleine Anfrage' für ihre Diffamierungsabsichten instrumentalisiert! Sie
legt mit den zahlreichen 'Kleinen Stalin‑Orgeln' die Verwaltung unnötig
lahm und versucht gleichzeitig im Sinne einer 'Systemüberwindung' mit 'demagogischer
Phraseologie' alle Einrichtungen der Informations‑ und Meinungsbildung,
also Presse, Rundfunk und Fernsehen, zwecks weitestgehender Verbreitung mit
ihren 'Faschismus‑Keulen' zu überfluten. Wie die redaktionelle Übernahme
in Ihrer Zeitung und die sogenannten 'Erkenntnisse' des Verfassungsschutzes und
infolgedessen der Bundesregierung zeigen, sind diese schon Opfer dieser PDS‑Strategie
und ‑Taktik geworden!
Denn
in der Wochenzeitung 'Der Schlesier' stehen keine 'verfassungsfeindlichen
Beiträge', sondern im Sinne des Artikels 5 GG, also der Freiheit der Meinungsäußerung
und ‑verbreitung, der Gewährleistung der Pressefreiheit und Freiheit der
Berichterstattung, des Zensurverbots sowie der Freiheit der Wissenschaft,
Forschung und Lehre, höchstens, im Geiste des Wächteramtes als Organ des
Souveräns, regierungs‑, europa‑ und demokratie‑ und parteienkritsche
Beiträge sowie legitim nach geschichtlicher Wahrheit suchende Aufsätze. Revisionismus
gehört zur Geschichte wie das Amen in der Kirche! Es verwundert nicht, wenn die
illegitimen Meinungseinschränkungsaktivitäten von Volksvertretern und
Staatsdienern gegenüber dem eigentlichen Souverän im Ausland und bei den UN
zunehmend auf berechtigte Kritik stoßen! Und Kritik ist nicht, wie es in unserem
Lande zunehmend mißverstanden wird, mit Regierungs‑, Europa-, Demokratie‑
oder Parteifeindlichkeit zu verwechseln, sondern ist die konstruktive Grundlage
und Pflicht eines jeden Souveräns in einer funktionierenden Demokratie!
Aus oben geschildertem Anlaß
ist gerade in dieser Zeit die Lektüre des Essays des amerikanischen
Schriftstellers Henry David Thoreau (12. Juli 1817 bis 6 Mai 1862) aus dem
Jahre 1849 'Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat' (Resistance to
civil government) sehr zu empfehlen! Der FAZ‑Redaktion sowie der Bundesregierung
samt Verfassungsschutz sei anempfohlen, sich trotz der Olympischen Spiele in
Atlanta nicht von der PDS in einen Keulenrundumschlag‑Wettbewerb drängen
zu lassen! Das wäre ein unrühmliches Spiel, das unweigerlich zur
Disqualifikation führen würde..."
Quelle: Leserbrief von Professor Emil Schlee, der von der FAZ nicht
abgedruckt wurde, dafür aber als 'Offener Leserbrief' in 'Der Schlesier' vom
9.8.1996
Anmerkung: Der Kulturredakteur von "luebeck-kunterbunt" hat sich
von einem aus Gesinnungsverdachtsgründen frühpensionierten Pädagogen aus einem
alten idyllischen Fischernest und vom Herausgeber derselben einige Exemplare
jener Zeitung aushändigen lassen. Die gründliche und kritische Durchsicht unter
juristischen Aspekten hat nichts Verbotenes und schon gar nichts Verfassungsfeindliches
an den Tag gebracht. Was die publizistische Qualität der Beiträge im
'Schlesier' anbetrifft, muß man - unabhängig von Meinungsverschiedenheiten im
Einzelfall - den Hut ziehen. Dort werden nämlich auch "heiße Eisen"
angefaßt, bei denen sich der bundesrepublikanische Standardjournalist zuerst in
die Hose machen und dann zwei Wochen krank schreiben lassen würde. Das,
was 'Der Schlesier' macht, entspricht
aber exakt dem, was das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten mehrfach
über die Qualität der Meinungsfreiheit im Gefüge des Grundgesetzes geurteilt
hat: Sie ist für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend.
Unter diesem Blickwinkel fällt die Beurteilung der Frage, wer unter den
genannten Beteiligten verfassungsfeindlich ist und wer nicht, notwendig ganz
anders aus, als es die pauschalen und unsubstantiierten Verdächtigungen des
Verfassungsschutzes glauben machen wollen.
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