Brückenschlag

... das Engagement des früheren Linksterroristen Horst MAHLER (hebt sich) in bemerkenswerter Weise ab. Er trat nicht nur auf Veranstaltungen der unterschiedlichen rechtsextremistischen Organisationen als Referent auf, sondern veröffentlichte in den verschiedenen rechtsextremistischen Publikationsorganen Interviews und Kommentare und scheute selbst Kontakte in das neonazistische Lager nicht. Zusammen mit anderen ehemaligen Angehörigen des "Sozialistischen Deutschen Studentenbundes" (SDS) der 68er‑Bewegung, wie dem mittlerweile zum rechtsextremistischen Theoretiker gewandelten Dr. Reinhold OBERLERCHER, veröffentlichte MAHLER eine "Kanonische Erklärung zur Bewegung von 1968" in den "Staatsbriefen". Darin wollten die Autoren klarstellen, dass diese politische Strömung weder für die östliche noch für die westliche Wertegemeinschaft aufgestanden sei, sondern sich für das Recht eines jeden Volkes auf national‑ wie sozialrevolutionäre Selbstbefreiung eingesetzt habe. Das deutsche "Achtundsechzig", sei nach dem Nationalsozialismus der zweite Revolutionsversuch gegen die Weltherrschaft des Kapitals gewesen. Mit ihrer "Kanonischen Erklärung" wollten die Unterzeichner die 68er­Bewegung im nationalrevolutionären Sinne uminterpretieren, um so ehemalige Anhänger der damaligen "Neuen Linken" für eine Orientierung nach "rechts", zu mobilisieren. Dieses Ansinnen stieß indessen überwiegend auf scharfe Ablehnung.

Vor diesem Hintergrund muss auch die von anderen rechtsextremistischen Intellektuellen formulierte Hoffnung eines "Brückenschlags nach links" ‑ so Jürgen SCHWAB im NPD‑Organ "Deutsche Stimme" und in dem Magazin "Signal" ‑ als bündnispolitische und ideologische Öffnung als gescheitert angesehen werden. Zwar bestehen eine Reihe von inhaltlichen und strukturellen Gemeinsamkeiten zwischen Rechts‑ und Linksextremisten bei der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats, die starken politischen Vorbehalte der "Linken" dürften aber auch für die Zukunft eine Annäherung beider Lager verhindern.

Quelle: Verfassungsschutzschutzbericht '99 des Bundesministeriums des Innern, S. 71

Anmerkung: Vorab ist wiederum die Frage angebracht, wer denn die Verfassung vor dem Verfassungsschutz schützt. Schilys Schlapphüte operieren manipulativ mit Begriffen, die nicht hinreichend definiert und außerdem zwischenzeitlich zu einem nebulösen Brei degeneriert sind. Was ist "links"? Was ist "rechts"? Was ist "extremistisch"? Im übrigen haben Mahler und Oberlercher im Grundsatz recht: Die 68er sind weder für die westliche (kapitalistische) noch für die sowjetisch-kommunistische "Werte"-Gemeinschaft aufgestanden, sondern für das Recht eines jeden Volkes auf national- und sozialrevolutionäre Selbstbefreiung. Die einschlägigen Texte - einschließlich solcher von Rudi Dutschke - sind exemplarisch auf dieser Internetseite vorhanden. Natürlich sind die Amtswalter der korrupten Systemparteien - auch innerhalb des VS und anderer "Dienste" bestrebt, einen Brückenschlag zwischen den fälschlich als weit von einander entfernt eingestuften politischen Gruppierungen zu verhindern. Sie können aber nicht hinwegdiskutieren, daß die Schnittmengen erstaunlich groß sind und es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß sich die später zu verbrecherischen Vereinigungen wandelnden NSDAP und SA ursprünglich sozialrevolutionäre Bewegungen waren, die noch Anfang der 30er Jahre in Berlin zusammen mit der KPD Demonstrationen veranstalteten. Jedenfalls sollten die vom VS fälschlich als extremistisch denunzierten Gruppierungen ihre Kampfkraft übereinstimmend gegen das korrupte System richten und sich nicht untereinander zerfleischen.