Bouteiller ein Volksverhetzer?

Strafanzeige vom 28.2.1996 gegen den Lübecker Bürgermeister Michael Bouteiller:

Hiermit erstatte ich als Pressereferent des Kreisverbandes Stuttgart sowie auch aus persönlicher Betroffenheit Strafanzeige gegen Herrn Bouteiller wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung. Der Bürgermeister von Lübeck hatte in einer Ausgabe von SPIEGEL-TV am 21. Januar 1996 gegen 22:30 Uhr folgende Gedankengänge von sich gegeben: "Die geistigen Urheber von Faschismus, die international organisiert sind – in Österreich und allüberall, die muß man radikal austrocknen. Und damit ernst zu machen, ist Aufgabe der Bundesrepublik – 50 Jahre nach dem Faschismus".

Diese Mitteilung und Wortmeldung des Lübecker Bürgermeisters bezog sich eindeutig auf "rechte und nationalorientierte Gruppierungen", obwohl zur damaligen Zeit nicht feststellbar war, was die eigentliche Brandursache war. Mittlerweise konnte dieses Rätsel auch gelöst werden. Die gleichen Worte hätte der Antisemit Julius Streicher in seinem Blatt "Der Stürmer" gedruckt haben können.

Bouteiller hat mit seinem Verhalten die Bundesrepublik Deutschland verächtlich gemacht und unserem Land in der Welt schweren Schaden zugefügt. Auch der Aufruf zum Rechtsbruch ist von rechtlicher und moralischer Seite sehr bedenklich, zumal dieser von einem hohen Amtsinhaber geäußert wurde.

Selbstverständlich wurde dieses Ermittlungsverfahren eingestellt! Wenn aber jemand gesagt oder geschrieben hätte, Asylanten, die fortgesetzt das Sozialamt bescheißen, mit Rauschgift handeln, Schwarzafrikaner umbringen und dann noch das Haus ihrer deutschen Gastgeber anzünden, gehören unverzüglich bestraft und danach in ihre Heimat abgeschoben, würde wahrscheinlich heute noch im Knast sitzen. Aber wie sagte doch der Obermotz vom Petitionsausschuß in Kiel zu Frau Röhl: "Begreifen Sie doch endlich, daß Sie als Deutsche in Deutschland keine Rechte haben!"