Widerstand im System

 von Holger Hartung

Im Gefolge des Zweiten Weltkriegs gelang es den Gegnern des Deutschen Reiches, ein Gefüge in Gestalt der "Bundesrepublik Deutschland" einzurichten, welches dem deutschen Volk nun im 61. Jahr seine eigene Staatlichkeit vorenthält und - nach dem Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid - als die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" Fremdherrschaft ausübt. Schmid weiter: "Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut".

Der Scheinstaat

Daß dieser tatsächliche Zustand vielerorts nicht gebührend erkannt wird, liegt an der sehr staatsähnlichen Organisation. Schmid: "Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen... Dieser Organismus vermag nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben".

Nach Schmid "[...] sollte man von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo sich ein Volk unter Fremdherrschaft [...] zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sein denn, gegen die Fremdherrschaft selbst - sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn."

Der Unterwerfungsakt

Schmid – einer der entscheidenden „Väter“ des Grundgesetzes – sagt allerdings an anderer Stelle seiner berühmt gewordenen Rede im Parlamentarischen Rat zu Bonn am 8. September 1948: „Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!...“

Aufwachsender Widerstand

Nun meldet sich vielerorts noch zaghafter, allerdings wachsender Widerstand, derzeit am deutlichsten in den Gerichtssälen des „BRD“-Gefüges, wo deutsche Rebellen mutig und nachhaltig für die Wiederherstellung der staatlichen Selbstherrschaft des deutschen Volkes, mithin für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches streiten. Reichsbürgerbewegungen bilden sich und dem Volk kommen angesichts der aufkommenden Not und der dem Volk zum Schaden gereichenden Politik Berlins wachsende Zweifel, ob es sich bei der „BRD“ um „ihren Staat“ handelt.
(„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ macht Art. 20 Abs. 2 des aufgezwungenen Grundgesetzes die Deutschen Glauben. Daß dies für die „BRD“ nicht stimmt, hat Schmid treffend dargestellt.

Dies ergibt such aber auch aus dem angeblich abschließenden Akt der Entlassung der „BRD“ in die Selbstherrschaft durch den „4+2-Vertrag“ von 1990. Hierin wird mit befreiender Offenheit (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1396 ff) dargelegt, daß die alliierten Vorbehalte fortbestehen, also Besatzungsrecht gilt.)

Aber auch schon früher war weitgefächerter Widerstand in den verschiedensten Erscheinungsformen wirksam.

Unmittelbar nach der Einstellung der Kampfhandlungen am 10. Mai 1945 mit der bedingungslosen Übergabe der Wehrmacht ging es ums nackte Überleben des deutschen Volkes. Aber auch dieser Überlebenskampf ist in gewissem Sinne eine Widerstandsleistung angesichts der erklärten Absicht der Siegermächte, das deutsche Volk zu vernichten.
Selbst ein befristetes „Zusammengehen“ mit dem Feinde, wo es um den Bestand des deutschen Volkes ging, ist rückblickend unter dem Vorbehalt zu verstehen, daß es sich um rein taktische Maßnahmen handelte.

Das Überleben des Volkes

Das aus diesem Überlebenskampf erwachsene „Wirtschaftswunder“ war weniger eine Widerstandsleistung denn der Beweis für die ungebrochene Leistungskraft des deutschen Volkes. Mit der bitteren Einschränkung, daß mit dem aufwachsenden Wohlstand die sittlichen und völkischen Werte der Deutschen verloren zu gehen drohten. Gleichwohl spannt sich selbst innerhalb des Gefüges ein Bogen des Widerstandes, ein Ringen um deutsche Selbstherrschaft von Kanzler Dr. Adenauer bis Kanzler Schröder.

Adenauer, der den deutschen Osten verraten - und das russische Angebot der Wiederherstellung der deutschen Selbstherrschaft in Neutralität ausgeschlagen hat, hat immerhin einiges deutsches Selbstbewußtsein bewiesen, als er anläßlich eines Israelbesuches 1966 erklärte, sofort abzureisen zu wollen, wenn nicht eine Stelle in der Tischrede Ben Gurions, die er als Kränkung Deutschlands empfand, in der Presseverlautbarung gestrichen würde, was geschah. Er hat stets zäh darauf bestanden, auf dem diplomatischen Parkett als gleichwertiger Partner behandelt zu werden.

Schröder, der in der Normandie und in Warschau durch ebenso widerliche wie geschichtswidrige Bußübungen dem Ansehen Deutschlands einen kaum abzuschätzenden Schaden zugefügt hat, hat andrerseits - und dies wiegt schwerer - den in der „BRD“ eingehegten Deutschen die Teilnahme am US-amerikanischen Überfall auf den Irak erspart und die zukunftsträchtige Zusammenarbeit mit Rußland ein gutes Stück vorangebracht.

Offene Aufstandshandlungen

Ob in der Zeitspanne zwischen diesen beiden Kanzlern offene Aufstandshandlungen wie der fehlgeschlagene 1953 in der „DDR“ und der teilerfolgreiche in den frühen sechziger Jahren in Südtirol flächendeckend Aussicht auf Erfolg gehabt hätten, ist angesichts der gegebenen Verhältnisse füglich zu bezweifeln.
Zu schwer wog die Überlegenheit der Besatzungsmächte, die bis heute mit Waffen aller Art ihr Unwesen auf deutschem Boden treiben, zu zerstörerisch war die unter dem Etikettenschwindel „Umerziehung“ durchgeführte Gehirnwäsche der Deutschen, also das eingepflanzte Irresein, zu wuchtig der Schlag der vollständigen Niederlage nach dem Höhenflug des „Dritten Reiches“ mit dem nachfolgenden Verschleiß der Volkskraft und der Vernichtung fast aller Hoffnungen, als daß der „Werwolf“ - der Versuch eines Kleinkrieges gegen die Besatzer - zum damaligen Zeitpunkt einen nachhaltigen Erfolg versprochen hätte.

Werwolf und Feme

Verwunderlich ist es gleichwohl, daß die „Feme“ nach dem Vorbild der geheimen mittelalterlichen Freigerichte zumindest nicht erkennbar aus jenem „Werwolf“ hervorgegangen ist, sondern daß statt dessen eine erschreckende Anzahl Deutscher, die den Mächten hinter der Fremdherrschaft im Wege waren, Mordopfer deren „Dienste“ wurden. Der Widerstand gegen die Fremdherrschaft, der Kampf um die Selbstherrschaft hat gleichwohl stattgefunden, wenngleich vielfach getarnt und den verbliebenen Möglichkeiten angepaßt.

Da die Fremdherrschaft Krieg gegen das deutsche Volk als solches führt durch Aufhebung der Sittlichkeit, der Geistigkeit und der völkischen Nämlichkeit zugunsten Kinderarmut, Überfremdung, Verbrechertum, Sucht, Entartung und schließlich Armut waren und sind all Jene Freiheitskämpfer, die in der Sippe, in Jugendbünden und Verbänden das Erbe der Väter zu bewahren wußten und wissen, die die Wahrheit als kostbares Gut pflegen und weiterreichen in Schrift und Wort und die den Mut zur Tat hatten und haben.

Die Fülle der Einsätze ist kaum abzuschätzen, einige überragen den Alltag weithin sichtbar wie der Aufstand der 30 Bundeswehrhauptleute im Dezember 1970, deren „Feststellungen“, vor allem hinsichtlich der Politisierung der Armee bis März 1971 für Wirbel sorgten oder der „Appell der 100“ in einer Anzeige in der FAZ am 17. Mai 1996 - ein Aufruf angesehener Wissenschaftler gegen die Gefährdung der Meinungsfreiheit.

SDS

Einen Widerstand der ganz besonderen Art leistete der SDS („Sozialistischer Deutscher Studentenbund“) unter Rudi D u t s c h k e in den später sechziger Jahren.
Gleichermaßen gegen us-amerikanischen Privatkapitalismus wie gegen bolschewistischen Staatskapitalismus ausgerichtet und ebenso radikal sozialistisch wie nationalistisch legte dieser SDS in Gestalt seines Cheftheoretikers Hans-Jürgen Krahl offen philosophisch mit dem Theoretiker der „Frankfurter Schule“, seinem Doktorvater Theodor Adorno-Wiesengrund anläßlich der Besetzung des „Institut für Sozialforschung“ durch den SDS und vor Gericht an. Es ging um Hegels „Bestimmtheit der bestimmten Negation“, die Krahl Adorno vorwarf, nicht begriffen zu haben: daß nämlich aus der Negation der Negation die Affirmation folgt, also die Nämlichkeit (Identität), und damit auch die des deutschen Volkes (zu dem die Juden demnach nicht gehörten).

Adorno erkrankte im Zuge der Auseinandersetzungen und verstarb, politisch und ideologisch erledigt, zwei Wochen später.
Krahl verstarb wenige Jahre später als PKW-Lenker anläßlich eines bis heute ungeklärten Verkehrsunfalles, nachdem sein damaliger Leibwächter, SDS-Mitläufer und Fahrer, Josef („Joschka“) Fischer - der spätere Vizekanzler der „BRD“ - als Fahrer ausgefallen war. In der Folge ist die RAF („Rote Armee-Fraktion“) durch Anschläge gegen einen us-amerikanischen General und die Botschaft der Vereinigten Staaten in Bonn aufgefallen.

Literaten, Soldaten, Politiker, Wirtschaftler und Andere

Unter zahlreichen kritischen Autoren fallen besonders ins Gewicht:

Max K l ü v e r, Udo W a l e n d y, Wilhelm Stäglich, Hans Herbert von A r n i m, Klaus H o r n u n g und Arnulf B a r i n g – der letztere durch seinen Aufruf „Bürger auf die Barrikaden!“ Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang den Revisionisten zu, allen voran Germar Rudolf, deren zähe Arbeit trotz Verfolgung durch das System die psychopathologischen „Grundpfeiler“ der „BRD“ hinsichtlich „Alleinkriegsschuld Deutschlands“ und des „Holokaust“ erfolgreich knickt.

F. J. S t r a u ß, bayerischer Ministerpräsident und zeitweiliger Verteidigungsminister, hatte mit der Aufnahme unmittelbarer Beziehungen zu Rot-China, der Unterstützung der südafrikanischen Burenrepublik und durch seine schützende Hand über dem Südtiroler Widerstand Tore deutscher Selbständigkeit geöffnet – seinerzeit zum Entsetzen vornehmlich der US-Amerikaner – und Justizminister Ewald B u c h e r hat 1969 mit seinem zähen Widerstand gegen die Aufhebung der Verjährung von Mord – wobei die Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Verbrechen der NS-Zeit rückwirkend gemeint war – Zeichen gesetzt.

Die Wirtschaftler Ponto und Schleyer standen für Bartergeschäfte mit Südafrika und Argentinien – was die Wiederbelebung des unmittelbaren Austausches von Rohstoffen gegen Fertigerzeugnisse ohne Fremdgeld bedeutet – und die Herren Herrhausen und Rohwedder für den „Aufbau Ost“. Alle vier wurden Opfer von Mordanschlägen.

Es gibt noch zahlreiche weitere Widerstandshandlungen, drunter getarnte und auch unbekannte. Entscheidend ist dabei, ob sie zielgerichtet auf die Wiederherstellung der Selbstherrschaft Deutschlands gerichtet waren oder zumindest mittelbar diesem Ziel dienten, oder dem System, also der Fremdherrschaft „BRD“.

"EIN VOLK, DAS SEINE VERRÄTER UNGESCHOREN LÄSST, GEHT SELBST ZUGRUNDE"

Rigolf Hennig

Da nach Lage der Dinge die „BRD“ selbst der Fehler ist, war aller Widerstand „im System“ dann von vorneherein zum Scheitern verurteilt, wenn er versuchte, Fehler des Systems zu beheben anstatt die Selbstherrschaft des deutschen Volkes wiederherzustellen; ungeachtet aller Verbesserungsversuche geht es mit dem Gefüge „BRD“ ständig und zielgerichtet abwärts. Dies bedeutet folgerichtig die Auflösung der „BRD“ zugunsten des unverändert fortbestehenden und auch rechtsfähigen, nur zur Zeit nicht handlungsfähigen Staates der Deutschen, dem Deutschen Reich.

Da die „BRD“ von sich aus nichts unternimmt, um die staats- und völkerrechtlichen Verhältnisse wiederherzustellen, sondern statt dessen alle Diejenigen mit allen Mitteln verfolgt, die dies versuchen, bleibt ohne hin nur der Weg des Widerstandes. Im Augenblick, wo der „Staat“ (oder die staatsähnliche Fremdherrschaft) zum Verbrecher am eigenen Volk wird, ist Widerstand nicht nur rechtens, sondern wird zur Pflicht. Nichts Anderes besagt Art. 20 GG, wo es unter (2) heißt „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. … und unter (4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben die Deutschen das Recht zum Widerstand…“.

Das Recht auf Widerstand

Diese Grundforderung im aufgezwungenen „Grundgesetz“ entspricht gleichwohl dem Widerstandsrecht im deutschen Staatsdenken welches, nach dem ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Hermann Weinkauff, im übergesetzlichen Recht (Naturrecht) wurzelt. Nach Weinkauff „leitet der Inhaber der Staatsgewalt seine Gewalt davon her, daß die freien Staatsbürger sie ihm übertragen haben“.

Die Grund- und Freiheitsrechte der Staatsbürger als „selbständige Freie“ wie u.a. Selbstbestimmung, Freiheit – auch Meinungsfreiheit -, Gewissen, Volkstum und Heimat sind danach unantastbar und unabdingbar. Folgerichtig ergibt sich hieraus für Weinkauff das Widerstandsrecht: „wenn sich … der Träger der Staatsgewalt über diese strenge und unaufhebbare Grenze seiner Macht und Vollmacht frevelhaft hinwegsetzt, … hat er jedes Recht auf Gehorsam und Unterordnung … verwirkt; dann tritt die eigene Verantwortung des Staatsvolkes für die geschändete Rechtsordnung unbezwingbar hervor, DANN IST WIDERSTAND ERLAUBT UND GEFORDERT; LEIDENDER UND TÄTIGER, und, wenn es sein muß, gewaltsamer Widerstand“.

Um wieviel mehr gilt das Recht auf Widerstand, wenn sich nicht der „eigene“ Staat frevelhaft verhält, sondern eine als „Staat“ angemaßte Fremdherrschaft!

Der von Weinkauff angeführte Gedanke zur Begründung des Widerstandsrechtes gehört zum Grundbestand der Staatslehre, hat allgemeine Anerkennung gefunden, ist in der „Deklaration der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 proklamiert und erscheint in der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte“ vom 4. November 1950 als rechtliche Verpflichtung für alle Vertragsstaaten.

Nun ist es nicht so einfach, sich als Deutsche, wie weiland im Südtiroler Aufstand der sechziger Jahre, geheim zu bündeln, zu bewaffnen und loszuschlagen. Das System und seine überstaatlichen Drahtzieher hätten bis auf weiteres die besseren Karten.

Leidender Widerstand

Hier ist zunächst leidender Widerstand angesagt. Nicht unbedingt so, wie die in der verblichenen „DDR“, eingehegten Deutschen, die durch schiere Leistungsverweigerung gegen „ihr“ System, das als Fremdherrschaft freilich leichter erkennbar war, dessen Untergang immerhin deutlich beschleunigen konnten. Der Preis dafür war eine langwährende Minderung der Arbeitsmoral. Wir aber brauchen Schwung und Kraft beim Wiederaufbau.

Leidender Widerstand ist, wenn ein jeder, der den Feind erkannt hat, diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten behindert, Fristen verschleppt, Nachrichten unterdrückt, Anordnungen umgeht und, beispielsweise als Richter, politische Verfahren verschleppt, einstellt oder mit Freispruch beendet; sich als Lehrer der Weitergabe von Geschichtslügen versagt und im Rahmen der Möglichkeiten seinen Schülern die Wahrheit vorträgt; als Verwaltungsmensch Deutsche gegenüber Fremden bevorzugt und als Abgeordneter nach seinem Gewissen stimmt und grundsätzlich das Gegenteil von dem tut, was das System von ihm erwartet. Leidenden Widerstand leistet auch, wer Leute im tätigen Widerstand still unterstützt.

Gewaltfreier Widerstand

Gewaltfreier Widerstand ist, wenn man in seiner Gemeinschaft für die deutsche Selbstherrschaft wirbt und arbeitet, wenn man sich mit Gleichgesinnten zu „Reichsbürgerbewegungen“ oder ähnlichen Verbänden zusammenschließt, wenn man in Wort und Schrift die Wahrheit verbreitet – notfalls als Samisdat-Literatur –, wenn man Musik in Gestalt der alten und neuen Freiheitslieder allenorten pflegt und wenn man die Versammlungen des Systems durch Zwischenrufe stört oder durch Diskussionsbeiträge aufmischt.

Auch das System mit eigenen Waffen zu schlagen ist gewaltfreier Widerstand, etwa durch eine Flut von Verfahren, wo sich dieses durch Gesetze selbst gebunden hat und nach außen Rechtsstaatlichkeit mimt.

Da Bundesbürger teils genötigt, vielfach aber auch hochverräterisch von sich aus der Fremdherrschaft zur Hand gehen, sind die Letzteren als die eigentlichen Gegner auszumachen und zu bekämpfen, sei es durch Bloßstellung, sei es durch gesellschaftlichen oder beruflichen Ausschluß oder auf anderen Wegen.

Selbst die Vorsorge für die zu erwartende, allgemeine Not dient dem Widerstand: Bevorratung von Lebens- und Heizmitteln, für die Städter Erweb von Grünflächen auf dem Lande, wo sich Kartoffeln pflanzen lassen, kurz, Rückzugs und Überlebensstrategien, im Ernstfall gerüstet zu sein für den tätigen Widerstand (s. „Für den Notfall vorgesorgt“, kostenlos durch BBK, Deutschherrenstr. 93-95, 53177 Bonn).

Und nun das Wichtigste: Kinder! Dort ist tätiger Widerstand ohne Gewalt wahrlich erfolgreich, wo er den Bestand des deutschen Volkes nicht nur hält, sondern mehrt, allen gegenwärtigen Umständen zum Trotz als unerläßliche Sicherung der Zukunft.

Gewaltsamer Widerstand?

Auf diesen gilt es, sich seelisch und organisatorisch einzustellen. Die Zeit arbeitet unserm Volke zu. Je mehr die Vereinigten Staaten im eigenen Land und weltweit in Bedrängnis kommen, je stärker Rußland als Schicksalsgenosse Deutschlands im Block der asiatischen Staaten wird, je tiefer die Erkenntnis der Menschen von den verbrecherischen Machenschaften der „Globalisierer“ gegen die Völker in Vergangenheit und Gegenwart greift, desto reifer wird die Zeit für Umbruch und Neuanfang.

Carlo Schmids Vermächtnis

Allerdings hülfe es uns nicht, nun schicksalsergeben zu warten. Das Wort des Professors Carlo Schmid, daß ein Akt der Unterwerfung nur durch entschlossenen Widerstand zu überwinden ist, sollte uns Ansporn und Richtschnur sein, diesen Widerstand auch in die Tat umzusetzen.