Widerstand im System
von Holger Hartung
Im Gefolge des Zweiten Weltkriegs gelang es den
Gegnern des Deutschen Reiches, ein Gefüge in Gestalt der "Bundesrepublik
Deutschland" einzurichten, welches dem deutschen Volk nun im 61. Jahr
seine eigene Staatlichkeit vorenthält und - nach dem Staats- und
Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid - als die "Organisationsform
einer Modalität der Fremdherrschaft" Fremdherrschaft ausübt. Schmid
weiter: "Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch
das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut".
Der Scheinstaat
Daß dieser tatsächliche Zustand vielerorts nicht
gebührend erkannt wird, liegt an der sehr staatsähnlichen Organisation. Schmid:
"Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit
gehen... Dieser Organismus vermag nach innen in höchst wirksamer Weise
obrigkeitliche Gewalt auszuüben".
Nach Schmid "[...] sollte man von einem Staat
im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen, wo es sich um das Produkt eines
frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo
sich ein Volk unter Fremdherrschaft [...] zu organisieren hat, konstituiert es
sich nicht - es sein denn, gegen die Fremdherrschaft selbst - sondern es organisiert
sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im
demokratischen Sinn."
Der Unterwerfungsakt
Schmid – einer der entscheidenden „Väter“ des
Grundgesetzes – sagt allerdings an anderer Stelle seiner berühmt gewordenen
Rede im Parlamentarischen Rat zu Bonn am 8. September 1948: „Die Haager
Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als
Dauererscheinungen. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese
interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus
dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam
leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor, eine Art von negativem
Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf
die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Zur
Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die
Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie
angegriffen wird!...“
Aufwachsender Widerstand
Nun meldet sich vielerorts noch zaghafter,
allerdings wachsender Widerstand, derzeit am deutlichsten in den Gerichtssälen
des „BRD“-Gefüges, wo deutsche Rebellen mutig und nachhaltig für die
Wiederherstellung der staatlichen Selbstherrschaft des deutschen Volkes, mithin
für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches
streiten. Reichsbürgerbewegungen bilden sich und dem Volk kommen angesichts der
aufkommenden Not und der dem Volk zum Schaden gereichenden Politik Berlins
wachsende Zweifel, ob es sich bei der „BRD“ um „ihren Staat“ handelt.
(„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ macht Art. 20 Abs. 2 des aufgezwungenen
Grundgesetzes die Deutschen Glauben. Daß dies für die „BRD“ nicht stimmt, hat
Schmid treffend dargestellt.
Dies ergibt such aber auch aus dem angeblich
abschließenden Akt der Entlassung der „BRD“ in die Selbstherrschaft durch den
„4+2-Vertrag“ von 1990. Hierin wird mit befreiender Offenheit
(Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1396 ff) dargelegt, daß die alliierten Vorbehalte
fortbestehen, also Besatzungsrecht gilt.)
Aber auch schon früher war weitgefächerter
Widerstand in den verschiedensten Erscheinungsformen wirksam.
Unmittelbar nach der Einstellung der
Kampfhandlungen am 10. Mai 1945 mit der bedingungslosen Übergabe der Wehrmacht
ging es ums nackte Überleben des deutschen Volkes. Aber auch dieser
Überlebenskampf ist in gewissem Sinne eine Widerstandsleistung angesichts der
erklärten Absicht der Siegermächte, das deutsche Volk zu vernichten.
Selbst ein befristetes „Zusammengehen“ mit dem Feinde, wo es um den Bestand des
deutschen Volkes ging, ist rückblickend unter dem Vorbehalt zu verstehen, daß
es sich um rein taktische Maßnahmen handelte.
Das Überleben des
Volkes
Das aus diesem Überlebenskampf erwachsene
„Wirtschaftswunder“ war weniger eine Widerstandsleistung denn der Beweis für
die ungebrochene Leistungskraft des deutschen Volkes. Mit der bitteren
Einschränkung, daß mit dem aufwachsenden Wohlstand die sittlichen und
völkischen Werte der Deutschen verloren zu gehen drohten. Gleichwohl spannt
sich selbst innerhalb des Gefüges ein Bogen des Widerstandes, ein Ringen um
deutsche Selbstherrschaft von Kanzler Dr. Adenauer bis Kanzler Schröder.
Adenauer, der den deutschen Osten verraten - und
das russische Angebot der Wiederherstellung der deutschen Selbstherrschaft in
Neutralität ausgeschlagen hat, hat immerhin einiges deutsches Selbstbewußtsein
bewiesen, als er anläßlich eines Israelbesuches 1966 erklärte, sofort
abzureisen zu wollen, wenn nicht eine Stelle in der Tischrede Ben Gurions, die
er als Kränkung Deutschlands empfand, in der Presseverlautbarung gestrichen
würde, was geschah. Er hat stets zäh darauf bestanden, auf dem diplomatischen
Parkett als gleichwertiger Partner behandelt zu werden.
Schröder, der in der Normandie und in Warschau
durch ebenso widerliche wie geschichtswidrige Bußübungen dem Ansehen
Deutschlands einen kaum abzuschätzenden Schaden zugefügt hat, hat andrerseits -
und dies wiegt schwerer - den in der „BRD“ eingehegten Deutschen die Teilnahme
am US-amerikanischen Überfall auf den Irak erspart und die zukunftsträchtige
Zusammenarbeit mit Rußland ein gutes Stück vorangebracht.
Offene
Aufstandshandlungen
Ob in der Zeitspanne zwischen diesen beiden
Kanzlern offene Aufstandshandlungen wie der fehlgeschlagene 1953 in der „DDR“
und der teilerfolgreiche in den frühen sechziger Jahren in Südtirol
flächendeckend Aussicht auf Erfolg gehabt hätten, ist angesichts der gegebenen
Verhältnisse füglich zu bezweifeln.
Zu schwer wog die Überlegenheit der Besatzungsmächte, die bis heute mit Waffen
aller Art ihr Unwesen auf deutschem Boden treiben, zu zerstörerisch war die
unter dem Etikettenschwindel „Umerziehung“ durchgeführte Gehirnwäsche der
Deutschen, also das eingepflanzte Irresein, zu wuchtig der Schlag der vollständigen
Niederlage nach dem Höhenflug des „Dritten Reiches“ mit dem nachfolgenden
Verschleiß der Volkskraft und der Vernichtung fast aller Hoffnungen, als daß
der „Werwolf“ - der Versuch eines Kleinkrieges gegen die Besatzer - zum
damaligen Zeitpunkt einen nachhaltigen Erfolg versprochen hätte.
Werwolf und Feme
Verwunderlich ist es gleichwohl, daß die „Feme“
nach dem Vorbild der geheimen mittelalterlichen Freigerichte zumindest nicht
erkennbar aus jenem „Werwolf“ hervorgegangen ist, sondern daß statt dessen eine
erschreckende Anzahl Deutscher, die den Mächten hinter der Fremdherrschaft im
Wege waren, Mordopfer deren „Dienste“ wurden. Der Widerstand gegen die
Fremdherrschaft, der Kampf um die Selbstherrschaft hat gleichwohl
stattgefunden, wenngleich vielfach getarnt und den verbliebenen Möglichkeiten
angepaßt.
Da die Fremdherrschaft Krieg gegen das deutsche
Volk als solches führt durch Aufhebung der Sittlichkeit, der Geistigkeit und
der völkischen Nämlichkeit zugunsten Kinderarmut, Überfremdung, Verbrechertum,
Sucht, Entartung und schließlich Armut waren und sind all Jene
Freiheitskämpfer, die in der Sippe, in Jugendbünden und Verbänden das Erbe der
Väter zu bewahren wußten und wissen, die die Wahrheit als kostbares Gut pflegen
und weiterreichen in Schrift und Wort und die den Mut zur Tat hatten und haben.
Die Fülle der Einsätze ist kaum abzuschätzen,
einige überragen den Alltag weithin sichtbar wie der Aufstand der 30
Bundeswehrhauptleute im Dezember 1970, deren „Feststellungen“, vor allem
hinsichtlich der Politisierung der Armee bis März 1971 für Wirbel sorgten oder
der „Appell der 100“ in einer Anzeige in der FAZ am 17. Mai 1996 - ein Aufruf
angesehener Wissenschaftler gegen die Gefährdung der Meinungsfreiheit.
SDS
Einen Widerstand der ganz besonderen Art leistete
der SDS („Sozialistischer Deutscher Studentenbund“) unter Rudi D u t s c h k e
in den später sechziger Jahren.
Gleichermaßen gegen us-amerikanischen Privatkapitalismus wie gegen
bolschewistischen Staatskapitalismus ausgerichtet und ebenso radikal sozialistisch
wie nationalistisch legte dieser SDS in Gestalt seines Cheftheoretikers
Hans-Jürgen Krahl offen philosophisch mit dem Theoretiker der „Frankfurter
Schule“, seinem Doktorvater Theodor Adorno-Wiesengrund anläßlich der Besetzung
des „Institut für Sozialforschung“ durch den SDS und vor Gericht an. Es ging um
Hegels „Bestimmtheit der bestimmten Negation“, die Krahl Adorno vorwarf, nicht
begriffen zu haben: daß nämlich aus der Negation der Negation die Affirmation
folgt, also die Nämlichkeit (Identität), und damit auch die des deutschen
Volkes (zu dem die Juden demnach nicht gehörten).
Adorno erkrankte im Zuge der Auseinandersetzungen
und verstarb, politisch und ideologisch erledigt, zwei Wochen später.
Krahl verstarb wenige Jahre später als PKW-Lenker anläßlich eines bis heute
ungeklärten Verkehrsunfalles, nachdem sein damaliger Leibwächter, SDS-Mitläufer
und Fahrer, Josef („Joschka“) Fischer - der spätere Vizekanzler der „BRD“ - als
Fahrer ausgefallen war. In der Folge ist die RAF („Rote Armee-Fraktion“) durch
Anschläge gegen einen us-amerikanischen General und die Botschaft der
Vereinigten Staaten in Bonn aufgefallen.
Literaten, Soldaten,
Politiker, Wirtschaftler und Andere
Unter zahlreichen kritischen Autoren fallen
besonders ins Gewicht:
Max K l ü v e r, Udo W a l e n d y, Wilhelm
Stäglich, Hans Herbert von A r n i m, Klaus H o r n u n g und Arnulf B a r i n
g – der letztere durch seinen Aufruf „Bürger auf die Barrikaden!“ Eine
besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang den Revisionisten zu, allen voran
Germar Rudolf, deren zähe Arbeit trotz Verfolgung durch das System die
psychopathologischen „Grundpfeiler“ der „BRD“ hinsichtlich „Alleinkriegsschuld
Deutschlands“ und des „Holokaust“ erfolgreich knickt.
F. J. S t r a u ß, bayerischer Ministerpräsident und
zeitweiliger Verteidigungsminister, hatte mit der Aufnahme unmittelbarer
Beziehungen zu Rot-China, der Unterstützung der südafrikanischen Burenrepublik
und durch seine schützende Hand über dem Südtiroler Widerstand Tore deutscher
Selbständigkeit geöffnet – seinerzeit zum Entsetzen vornehmlich der
US-Amerikaner – und Justizminister Ewald B u c h e r hat 1969 mit seinem zähen
Widerstand gegen die Aufhebung der Verjährung von Mord – wobei die Verfolgung
tatsächlicher oder angeblicher Verbrechen der NS-Zeit rückwirkend gemeint war –
Zeichen gesetzt.
Die Wirtschaftler Ponto und Schleyer standen für
Bartergeschäfte mit Südafrika und Argentinien – was die Wiederbelebung des
unmittelbaren Austausches von Rohstoffen gegen Fertigerzeugnisse ohne Fremdgeld
bedeutet – und die Herren Herrhausen und Rohwedder für den „Aufbau Ost“. Alle
vier wurden Opfer von Mordanschlägen.
Es gibt noch zahlreiche weitere
Widerstandshandlungen, drunter getarnte und auch unbekannte. Entscheidend ist
dabei, ob sie zielgerichtet auf die Wiederherstellung der Selbstherrschaft
Deutschlands gerichtet waren oder zumindest mittelbar diesem Ziel dienten, oder
dem System, also der Fremdherrschaft „BRD“.
"EIN VOLK, DAS SEINE
VERRÄTER UNGESCHOREN LÄSST, GEHT SELBST ZUGRUNDE"
Rigolf Hennig
Da nach Lage der Dinge die „BRD“ selbst der Fehler
ist, war aller Widerstand „im System“ dann von vorneherein zum Scheitern
verurteilt, wenn er versuchte, Fehler des Systems zu beheben anstatt die
Selbstherrschaft des deutschen Volkes wiederherzustellen; ungeachtet aller
Verbesserungsversuche geht es mit dem Gefüge „BRD“ ständig und zielgerichtet
abwärts. Dies bedeutet folgerichtig die Auflösung der „BRD“ zugunsten des
unverändert fortbestehenden und auch rechtsfähigen, nur zur Zeit nicht
handlungsfähigen Staates der Deutschen, dem Deutschen Reich.
Da die „BRD“ von sich aus nichts unternimmt, um
die staats- und völkerrechtlichen Verhältnisse wiederherzustellen, sondern
statt dessen alle Diejenigen mit allen Mitteln verfolgt, die dies versuchen,
bleibt ohne hin nur der Weg des Widerstandes. Im Augenblick, wo der „Staat“
(oder die staatsähnliche Fremdherrschaft) zum Verbrecher am eigenen Volk wird,
ist Widerstand nicht nur rechtens, sondern wird zur Pflicht. Nichts Anderes
besagt Art. 20 GG, wo es unter (2) heißt „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
… und unter (4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben die Deutschen das Recht zum Widerstand…“.
Das Recht auf
Widerstand
Diese Grundforderung im aufgezwungenen
„Grundgesetz“ entspricht gleichwohl dem Widerstandsrecht im deutschen
Staatsdenken welches, nach dem ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes,
Hermann Weinkauff, im übergesetzlichen Recht (Naturrecht) wurzelt. Nach
Weinkauff „leitet der Inhaber der Staatsgewalt seine Gewalt davon her, daß die
freien Staatsbürger sie ihm übertragen haben“.
Die Grund- und Freiheitsrechte der Staatsbürger
als „selbständige Freie“ wie u.a. Selbstbestimmung, Freiheit – auch
Meinungsfreiheit -, Gewissen, Volkstum und Heimat sind danach unantastbar und
unabdingbar. Folgerichtig ergibt sich hieraus für Weinkauff das
Widerstandsrecht: „wenn sich … der Träger der Staatsgewalt über diese strenge
und unaufhebbare Grenze seiner Macht und Vollmacht frevelhaft hinwegsetzt, …
hat er jedes Recht auf Gehorsam und Unterordnung … verwirkt; dann tritt die
eigene Verantwortung des Staatsvolkes für die geschändete Rechtsordnung
unbezwingbar hervor, DANN IST WIDERSTAND ERLAUBT UND GEFORDERT; LEIDENDER UND
TÄTIGER, und, wenn es sein muß, gewaltsamer Widerstand“.
Um wieviel mehr gilt das Recht auf Widerstand,
wenn sich nicht der „eigene“ Staat frevelhaft verhält, sondern eine als „Staat“
angemaßte Fremdherrschaft!
Der von Weinkauff angeführte Gedanke zur
Begründung des Widerstandsrechtes gehört zum Grundbestand der Staatslehre, hat
allgemeine Anerkennung gefunden, ist in der „Deklaration der Menschenrechte“
vom 10. Dezember 1948 proklamiert und erscheint in der „Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte“ vom 4. November 1950 als rechtliche
Verpflichtung für alle Vertragsstaaten.
Nun ist es nicht so einfach, sich als Deutsche,
wie weiland im Südtiroler Aufstand der sechziger Jahre, geheim zu bündeln, zu
bewaffnen und loszuschlagen. Das System und seine überstaatlichen Drahtzieher
hätten bis auf weiteres die besseren Karten.
Leidender Widerstand
Hier ist zunächst leidender Widerstand angesagt.
Nicht unbedingt so, wie die in der verblichenen „DDR“, eingehegten Deutschen,
die durch schiere Leistungsverweigerung gegen „ihr“ System, das als
Fremdherrschaft freilich leichter erkennbar war, dessen Untergang immerhin
deutlich beschleunigen konnten. Der Preis dafür war eine langwährende Minderung
der Arbeitsmoral. Wir aber brauchen Schwung und Kraft beim Wiederaufbau.
Leidender Widerstand ist, wenn ein jeder, der den
Feind erkannt hat, diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten behindert, Fristen
verschleppt, Nachrichten unterdrückt, Anordnungen umgeht und, beispielsweise
als Richter, politische Verfahren verschleppt, einstellt oder mit Freispruch
beendet; sich als Lehrer der Weitergabe von Geschichtslügen versagt und im
Rahmen der Möglichkeiten seinen Schülern die Wahrheit vorträgt; als
Verwaltungsmensch Deutsche gegenüber Fremden bevorzugt und als Abgeordneter
nach seinem Gewissen stimmt und grundsätzlich das Gegenteil von dem tut, was das
System von ihm erwartet. Leidenden Widerstand leistet auch, wer Leute im
tätigen Widerstand still unterstützt.
Gewaltfreier
Widerstand
Gewaltfreier Widerstand ist, wenn man in seiner
Gemeinschaft für die deutsche Selbstherrschaft wirbt und arbeitet, wenn man
sich mit Gleichgesinnten zu „Reichsbürgerbewegungen“ oder ähnlichen Verbänden
zusammenschließt, wenn man in Wort und Schrift die Wahrheit verbreitet –
notfalls als Samisdat-Literatur –, wenn man Musik in Gestalt der alten und
neuen Freiheitslieder allenorten pflegt und wenn man die Versammlungen des
Systems durch Zwischenrufe stört oder durch Diskussionsbeiträge aufmischt.
Auch das System mit eigenen Waffen zu schlagen ist
gewaltfreier Widerstand, etwa durch eine Flut von Verfahren, wo sich dieses durch
Gesetze selbst gebunden hat und nach außen Rechtsstaatlichkeit mimt.
Da Bundesbürger teils genötigt, vielfach aber auch
hochverräterisch von sich aus der Fremdherrschaft zur Hand gehen, sind die
Letzteren als die eigentlichen Gegner auszumachen und zu bekämpfen, sei es
durch Bloßstellung, sei es durch gesellschaftlichen oder beruflichen Ausschluß
oder auf anderen Wegen.
Selbst die Vorsorge für die zu erwartende,
allgemeine Not dient dem Widerstand: Bevorratung von Lebens- und Heizmitteln,
für die Städter Erweb von Grünflächen auf dem Lande, wo sich Kartoffeln
pflanzen lassen, kurz, Rückzugs und Überlebensstrategien, im Ernstfall gerüstet
zu sein für den tätigen Widerstand (s. „Für den Notfall vorgesorgt“, kostenlos
durch BBK, Deutschherrenstr. 93-95, 53177 Bonn).
Und nun das Wichtigste: Kinder! Dort ist tätiger
Widerstand ohne Gewalt wahrlich erfolgreich, wo er den Bestand des deutschen
Volkes nicht nur hält, sondern mehrt, allen gegenwärtigen Umständen zum Trotz
als unerläßliche Sicherung der Zukunft.
Gewaltsamer
Widerstand?
Auf diesen gilt es, sich seelisch und
organisatorisch einzustellen. Die Zeit arbeitet unserm Volke zu. Je mehr die
Vereinigten Staaten im eigenen Land und weltweit in Bedrängnis kommen, je
stärker Rußland als Schicksalsgenosse Deutschlands im Block der asiatischen
Staaten wird, je tiefer die Erkenntnis der Menschen von den verbrecherischen
Machenschaften der „Globalisierer“ gegen die Völker in Vergangenheit und
Gegenwart greift, desto reifer wird die Zeit für Umbruch und Neuanfang.
Carlo Schmids
Vermächtnis
Allerdings hülfe es uns nicht, nun
schicksalsergeben zu warten. Das Wort des Professors Carlo Schmid, daß ein Akt
der Unterwerfung nur durch entschlossenen Widerstand zu überwinden ist, sollte
uns Ansporn und Richtschnur sein, diesen Widerstand auch in die Tat umzusetzen.