Widerstand im System
von Holger Hartung
Im Gefolge des Zweiten Weltkriegs
gelang es den Gegnern des Deutschen Reiches, ein Gefüge in Gestalt der
"Bundesrepublik Deutschland" einzurichten, welches dem deutschen Volk
nun im 61. Jahr seine eigene Staatlichkeit vorenthält und - nach dem Staats-
und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid - als die "Organisationsform
einer Modalität der Fremdherrschaft" Fremdherrschaft ausübt. Schmid
weiter: "Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch
das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut".
Der
Scheinstaat
Daß dieser tatsächliche Zustand
vielerorts nicht gebührend erkannt wird, liegt an der sehr staatsähnlichen Organisation.
Schmid: "Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr
weit gehen... Dieser Organismus vermag nach innen in höchst wirksamer Weise
obrigkeitliche Gewalt auszuüben".
Nach Schmid "[...] sollte
man von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen, wo es sich um
das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen
Volkes handelt. Wo sich ein Volk unter Fremdherrschaft [...] zu organisieren
hat, konstituiert es sich nicht - es sein denn, gegen die Fremdherrschaft
selbst - sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich,
aber nicht als Staat im demokratischen Sinn."
Der
Unterwerfungsakt
Schmid – einer der entscheidenden
„Väter“ des Grundgesetzes – sagt allerdings an anderer Stelle seiner berühmt
gewordenen Rede im Parlamentarischen Rat zu Bonn am 8. September 1948: „Die
Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen
als Dauererscheinungen. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese
interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus
dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam
leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor, eine Art von negativem
Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf
die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Zur
Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die
Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie
angegriffen wird!...“
Aufwachsender
Widerstand
Nun meldet sich vielerorts noch
zaghafter, allerdings wachsender Widerstand, derzeit am deutlichsten in den
Gerichtssälen des „BRD“-Gefüges, wo deutsche Rebellen mutig und nachhaltig für
die Wiederherstellung der staatlichen Selbstherrschaft des deutschen Volkes,
mithin für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches
streiten. Reichsbürgerbewegungen bilden sich und dem Volk kommen angesichts der
aufkommenden Not und der dem Volk zum Schaden gereichenden Politik Berlins
wachsende Zweifel, ob es sich bei der „BRD“ um „ihren Staat“ handelt.
(„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ macht Art. 20 Abs. 2 des aufgezwungenen
Grundgesetzes die Deutschen Glauben. Daß dies für die „BRD“ nicht stimmt, hat
Schmid treffend dargestellt.
Dies ergibt such aber auch aus
dem angeblich abschließenden Akt der Entlassung der „BRD“ in die
Selbstherrschaft durch den „4+2-Vertrag“ von 1990. Hierin wird mit befreiender
Offenheit (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, S. 1396 ff) dargelegt, daß die
alliierten Vorbehalte fortbestehen, also Besatzungsrecht gilt.)
Aber auch schon früher war
weitgefächerter Widerstand in den verschiedensten Erscheinungsformen wirksam.
Unmittelbar nach der Einstellung
der Kampfhandlungen am 10. Mai 1945 mit der bedingungslosen Übergabe der
Wehrmacht ging es ums nackte Überleben des deutschen Volkes. Aber auch dieser
Überlebenskampf ist in gewissem Sinne eine Widerstandsleistung angesichts der
erklärten Absicht der Siegermächte, das deutsche Volk zu vernichten.
Selbst ein befristetes „Zusammengehen“ mit dem Feinde, wo es um den Bestand des
deutschen Volkes ging, ist rückblickend unter dem Vorbehalt zu verstehen, daß
es sich um rein taktische Maßnahmen handelte.
Das
Überleben des Volkes
Das aus diesem Überlebenskampf
erwachsene „Wirtschaftswunder“ war weniger eine Widerstandsleistung denn der
Beweis für die ungebrochene Leistungskraft des deutschen Volkes. Mit der
bitteren Einschränkung, daß mit dem aufwachsenden Wohlstand die sittlichen und
völkischen Werte der Deutschen verloren zu gehen drohten. Gleichwohl spannt
sich selbst innerhalb des Gefüges ein Bogen des Widerstandes, ein Ringen um
deutsche Selbstherrschaft von Kanzler Dr. Adenauer bis Kanzler Schröder.
Adenauer, der den deutschen Osten
verraten - und das russische Angebot der Wiederherstellung der deutschen
Selbstherrschaft in Neutralität ausgeschlagen hat, hat immerhin einiges
deutsches Selbstbewußtsein bewiesen, als er anläßlich eines Israelbesuches 1966
erklärte, sofort abzureisen zu wollen, wenn nicht eine Stelle in der Tischrede
Ben Gurions, die er als Kränkung Deutschlands empfand, in der
Presseverlautbarung gestrichen würde, was geschah. Er hat stets zäh darauf
bestanden, auf dem diplomatischen Parkett als gleichwertiger Partner behandelt
zu werden.
Schröder, der in der Normandie
und in Warschau durch ebenso widerliche wie geschichtswidrige Bußübungen dem
Ansehen Deutschlands einen kaum abzuschätzenden Schaden zugefügt hat, hat
andrerseits - und dies wiegt schwerer - den in der „BRD“ eingehegten Deutschen
die Teilnahme am US-amerikanischen Überfall auf den Irak erspart und die
zukunftsträchtige Zusammenarbeit mit Rußland ein gutes Stück vorangebracht.
Offene
Aufstandshandlungen
Ob in der Zeitspanne zwischen
diesen beiden Kanzlern offene Aufstandshandlungen wie der fehlgeschlagene 1953
in der „DDR“ und der teilerfolgreiche in den frühen sechziger Jahren in
Südtirol flächendeckend Aussicht auf Erfolg gehabt hätten, ist angesichts der
gegebenen Verhältnisse füglich zu bezweifeln.
Zu schwer wog die Überlegenheit der Besatzungsmächte, die bis heute mit Waffen
aller Art ihr Unwesen auf deutschem Boden treiben, zu zerstörerisch war die
unter dem Etikettenschwindel „Umerziehung“ durchgeführte Gehirnwäsche der
Deutschen, also das eingepflanzte Irresein, zu wuchtig der Schlag der
vollständigen Niederlage nach dem Höhenflug des „Dritten Reiches“ mit dem
nachfolgenden Verschleiß der Volkskraft und der Vernichtung fast aller
Hoffnungen, als daß der „Werwolf“ - der Versuch eines Kleinkrieges gegen die
Besatzer - zum damaligen Zeitpunkt einen nachhaltigen Erfolg versprochen hätte.
Werwolf
und Feme
Verwunderlich ist es gleichwohl,
daß die „Feme“ nach dem Vorbild der geheimen mittelalterlichen Freigerichte
zumindest nicht erkennbar aus jenem „Werwolf“ hervorgegangen ist, sondern daß statt dessen eine erschreckende Anzahl Deutscher, die den
Mächten hinter der Fremdherrschaft im Wege waren, Mordopfer deren „Dienste“
wurden. Der Widerstand gegen die Fremdherrschaft, der Kampf um die
Selbstherrschaft hat gleichwohl stattgefunden, wenngleich vielfach getarnt und
den verbliebenen Möglichkeiten angepaßt.
Da die Fremdherrschaft Krieg
gegen das deutsche Volk als solches führt durch Aufhebung der Sittlichkeit, der
Geistigkeit und der völkischen Nämlichkeit zugunsten Kinderarmut, Überfremdung,
Verbrechertum, Sucht, Entartung und schließlich Armut waren und sind all Jene
Freiheitskämpfer, die in der Sippe, in Jugendbünden und Verbänden das Erbe der
Väter zu bewahren wußten und wissen, die die Wahrheit als kostbares Gut pflegen
und weiterreichen in Schrift und Wort und die den Mut zur Tat hatten und haben.
Die Fülle der Einsätze ist kaum
abzuschätzen, einige überragen den Alltag weithin sichtbar wie der Aufstand der
30 Bundeswehrhauptleute im Dezember 1970, deren „Feststellungen“, vor allem
hinsichtlich der Politisierung der Armee bis März 1971 für Wirbel sorgten oder
der „Appell der 100“ in einer Anzeige in der FAZ am 17. Mai 1996 - ein Aufruf
angesehener Wissenschaftler gegen die Gefährdung der Meinungsfreiheit.
SDS
Einen Widerstand der ganz
besonderen Art leistete der SDS („Sozialistischer Deutscher Studentenbund“)
unter Rudi D u t s c h k e in den später sechziger Jahren.
Gleichermaßen gegen us-amerikanischen Privatkapitalismus wie gegen
bolschewistischen Staatskapitalismus ausgerichtet und ebenso radikal
sozialistisch wie nationalistisch legte dieser SDS in Gestalt seines
Cheftheoretikers Hans-Jürgen Krahl offen philosophisch mit dem Theoretiker der
„Frankfurter Schule“, seinem Doktorvater Theodor Adorno-Wiesengrund anläßlich
der Besetzung des „Institut für Sozialforschung“ durch den SDS und vor Gericht
an. Es ging um Hegels „Bestimmtheit der bestimmten Negation“, die Krahl Adorno
vorwarf, nicht begriffen zu haben: daß nämlich aus der Negation der Negation
die Affirmation folgt, also die Nämlichkeit (Identität), und damit auch die des
deutschen Volkes (zu dem die Juden demnach nicht gehörten).
Adorno erkrankte im Zuge der
Auseinandersetzungen und verstarb, politisch und ideologisch erledigt, zwei
Wochen später.
Krahl verstarb wenige Jahre später als PKW-Lenker anläßlich eines bis heute
ungeklärten Verkehrsunfalles, nachdem sein damaliger Leibwächter, SDS-Mitläufer
und Fahrer, Josef („Joschka“) Fischer - der spätere Vizekanzler der „BRD“ - als
Fahrer ausgefallen war. In der Folge ist die RAF („Rote Armee-Fraktion“) durch
Anschläge gegen einen us-amerikanischen General und die Botschaft der
Vereinigten Staaten in Bonn aufgefallen.
Literaten,
Soldaten, Politiker, Wirtschaftler und Andere
Unter zahlreichen kritischen
Autoren fallen besonders ins Gewicht:
Max K l ü v e r, Udo W a l e n d
y, Wilhelm Stäglich, Hans Herbert von A r n i m, Klaus H o r n u n g und Arnulf
B a r i n g – der letztere durch seinen Aufruf „Bürger auf die Barrikaden!“
Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang den Revisionisten zu, allen
voran Germar Rudolf, deren zähe Arbeit trotz Verfolgung durch das System die
psychopathologischen „Grundpfeiler“ der „BRD“ hinsichtlich „Alleinkriegsschuld
Deutschlands“ und des „Holokaust“ erfolgreich knickt.
F. J. S t r a u ß, bayerischer
Ministerpräsident und zeitweiliger Verteidigungsminister, hatte mit der
Aufnahme unmittelbarer Beziehungen zu Rot-China, der Unterstützung der
südafrikanischen Burenrepublik und durch seine schützende Hand über dem
Südtiroler Widerstand Tore deutscher Selbständigkeit geöffnet – seinerzeit zum
Entsetzen vornehmlich der US-Amerikaner – und Justizminister Ewald B u c h e r
hat 1969 mit seinem zähen Widerstand gegen die Aufhebung der Verjährung von Mord
– wobei die Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Verbrechen der NS-Zeit
rückwirkend gemeint war – Zeichen gesetzt.
Die Wirtschaftler Ponto und
Schleyer standen für Bartergeschäfte mit Südafrika und Argentinien – was die
Wiederbelebung des unmittelbaren Austausches von Rohstoffen gegen
Fertigerzeugnisse ohne Fremdgeld bedeutet – und die Herren Herrhausen und
Rohwedder für den „Aufbau Ost“. Alle vier wurden Opfer von Mordanschlägen.
Es gibt noch zahlreiche weitere
Widerstandshandlungen, drunter getarnte und auch unbekannte. Entscheidend ist
dabei, ob sie zielgerichtet auf die Wiederherstellung der Selbstherrschaft
Deutschlands gerichtet waren oder zumindest mittelbar diesem Ziel dienten, oder
dem System, also der Fremdherrschaft „BRD“.
"EIN
VOLK, DAS SEINE VERRÄTER UNGESCHOREN LÄSST, GEHT SELBST
ZUGRUNDE"
Rigolf Hennig
Da nach Lage der Dinge die „BRD“
selbst der Fehler ist, war aller Widerstand „im System“ dann von vorneherein
zum Scheitern verurteilt, wenn er versuchte, Fehler des Systems zu beheben
anstatt die Selbstherrschaft des deutschen Volkes wiederherzustellen;
ungeachtet aller Verbesserungsversuche geht es mit dem Gefüge „BRD“ ständig und
zielgerichtet abwärts. Dies bedeutet folgerichtig die Auflösung der „BRD“
zugunsten des unverändert fortbestehenden und auch rechtsfähigen, nur zur Zeit nicht handlungsfähigen Staates der Deutschen, dem
Deutschen Reich.
Da die „BRD“ von sich aus nichts
unternimmt, um die staats- und völkerrechtlichen Verhältnisse
wiederherzustellen, sondern statt dessen alle Diejenigen mit allen Mitteln
verfolgt, die dies versuchen, bleibt ohne hin nur der Weg des Widerstandes. Im
Augenblick, wo der „Staat“ (oder die staatsähnliche Fremdherrschaft) zum
Verbrecher am eigenen Volk wird, ist Widerstand nicht nur rechtens, sondern
wird zur Pflicht. Nichts Anderes besagt Art. 20 GG, wo es unter (2) heißt „alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. … und unter (4) „Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben die Deutschen das Recht zum
Widerstand…“.
Das
Recht auf Widerstand
Diese Grundforderung im
aufgezwungenen „Grundgesetz“ entspricht gleichwohl dem Widerstandsrecht im
deutschen Staatsdenken welches, nach dem ehemaligen Präsidenten des
Bundesgerichtshofes, Hermann Weinkauff, im übergesetzlichen Recht (Naturrecht)
wurzelt. Nach Weinkauff „leitet der Inhaber der Staatsgewalt seine Gewalt davon
her, daß die freien Staatsbürger sie ihm übertragen haben“.
Die Grund- und Freiheitsrechte
der Staatsbürger als „selbständige Freie“ wie u.a. Selbstbestimmung, Freiheit –
auch Meinungsfreiheit -, Gewissen, Volkstum und Heimat sind danach unantastbar
und unabdingbar. Folgerichtig ergibt sich hieraus für Weinkauff das
Widerstandsrecht: „wenn sich … der Träger der Staatsgewalt über diese strenge
und unaufhebbare Grenze seiner Macht und Vollmacht frevelhaft hinwegsetzt, …
hat er jedes Recht auf Gehorsam und Unterordnung … verwirkt; dann tritt die
eigene Verantwortung des Staatsvolkes für die geschändete Rechtsordnung
unbezwingbar hervor, DANN IST WIDERSTAND ERLAUBT UND GEFORDERT; LEIDENDER UND
TÄTIGER, und, wenn es sein muß, gewaltsamer Widerstand“.
Um wieviel mehr gilt das Recht
auf Widerstand, wenn sich nicht der „eigene“ Staat frevelhaft verhält, sondern
eine als „Staat“ angemaßte Fremdherrschaft!
Der von Weinkauff angeführte
Gedanke zur Begründung des Widerstandsrechtes gehört zum Grundbestand der
Staatslehre, hat allgemeine Anerkennung gefunden, ist in der „Deklaration der
Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 proklamiert und erscheint in der
„Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte“ vom 4. November 1950
als rechtliche Verpflichtung für alle Vertragsstaaten.
Nun ist es nicht so einfach, sich
als Deutsche, wie weiland im Südtiroler Aufstand der sechziger Jahre, geheim zu
bündeln, zu bewaffnen und loszuschlagen. Das System und seine überstaatlichen
Drahtzieher hätten bis auf weiteres die besseren Karten.
Leidender
Widerstand
Hier ist zunächst leidender
Widerstand angesagt. Nicht unbedingt so, wie die in der verblichenen „DDR“,
eingehegten Deutschen, die durch schiere Leistungsverweigerung gegen „ihr“
System, das als Fremdherrschaft freilich leichter erkennbar war, dessen
Untergang immerhin deutlich beschleunigen konnten. Der Preis dafür war eine
langwährende Minderung der Arbeitsmoral. Wir aber brauchen Schwung und Kraft
beim Wiederaufbau.
Leidender Widerstand ist, wenn
ein jeder, der den Feind erkannt hat, diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten
behindert, Fristen verschleppt, Nachrichten unterdrückt, Anordnungen umgeht
und, beispielsweise als Richter, politische Verfahren verschleppt, einstellt
oder mit Freispruch beendet; sich als Lehrer der Weitergabe von Geschichtslügen
versagt und im Rahmen der Möglichkeiten seinen Schülern die Wahrheit vorträgt;
als Verwaltungsmensch Deutsche gegenüber Fremden bevorzugt und als Abgeordneter
nach seinem Gewissen stimmt und grundsätzlich das Gegenteil von dem tut, was
das System von ihm erwartet. Leidenden Widerstand leistet auch, wer Leute im
tätigen Widerstand still unterstützt.
Gewaltfreier
Widerstand
Gewaltfreier Widerstand ist, wenn
man in seiner Gemeinschaft für die deutsche Selbstherrschaft wirbt und
arbeitet, wenn man sich mit Gleichgesinnten zu „Reichsbürgerbewegungen“ oder
ähnlichen Verbänden zusammenschließt, wenn man in Wort und Schrift die Wahrheit
verbreitet – notfalls als Samisdat-Literatur –, wenn man Musik in Gestalt der
alten und neuen Freiheitslieder allenorten pflegt und wenn man die
Versammlungen des Systems durch Zwischenrufe stört oder durch
Diskussionsbeiträge aufmischt.
Auch das System mit eigenen
Waffen zu schlagen ist gewaltfreier Widerstand, etwa durch eine Flut von
Verfahren, wo sich dieses durch Gesetze selbst gebunden hat und nach außen
Rechtsstaatlichkeit mimt.
Da Bundesbürger teils genötigt,
vielfach aber auch hochverräterisch von sich aus der Fremdherrschaft zur Hand
gehen, sind die Letzteren als die eigentlichen Gegner auszumachen und zu
bekämpfen, sei es durch Bloßstellung, sei es durch gesellschaftlichen oder
beruflichen Ausschluß oder auf anderen Wegen.
Selbst die Vorsorge für die zu
erwartende, allgemeine Not dient dem Widerstand: Bevorratung von Lebens- und
Heizmitteln, für die Städter Erweb von Grünflächen auf dem Lande, wo sich
Kartoffeln pflanzen lassen, kurz, Rückzugs und Überlebensstrategien, im
Ernstfall gerüstet zu sein für den tätigen Widerstand (s. „Für den Notfall
vorgesorgt“, kostenlos durch BBK, Deutschherrenstr. 93-95, 53177 Bonn).
Und nun das Wichtigste: Kinder!
Dort ist tätiger Widerstand ohne Gewalt wahrlich erfolgreich, wo er den Bestand
des deutschen Volkes nicht nur hält, sondern mehrt, allen gegenwärtigen
Umständen zum Trotz als unerläßliche Sicherung der Zukunft.
Gewaltsamer
Widerstand?
Auf diesen gilt es, sich seelisch
und organisatorisch einzustellen. Die Zeit arbeitet unserm Volke zu. Je mehr
die Vereinigten Staaten im eigenen Land und weltweit in Bedrängnis kommen, je
stärker Rußland als Schicksalsgenosse Deutschlands im Block der asiatischen
Staaten wird, je tiefer die Erkenntnis der Menschen von den verbrecherischen
Machenschaften der „Globalisierer“ gegen die Völker in Vergangenheit und
Gegenwart greift, desto reifer wird die Zeit für Umbruch und Neuanfang.
Carlo
Schmids Vermächtnis
Allerdings hülfe es uns nicht,
nun schicksalsergeben zu warten. Das Wort des Professors Carlo Schmid, daß ein Akt der Unterwerfung nur durch entschlossenen
Widerstand zu überwinden ist, sollte uns Ansporn und Richtschnur sein, diesen
Widerstand auch in die Tat umzusetzen.