Mediendemokratie oder Umerziehung 2. Teil

 

Wenn beispielsweise in unserer Stadt Villingen‑ Schwenningen zwei dunkelhäutige Mitbürger in betrunkenem Zustand einen vielleicht ähnlich alkoholisierten hellhäutigen Nachtschwärmer auf dem Muslenplatz zusammenschlagen, dann steht dies ‑ eventuell ‑ zwei Tage darauf als dreizeilige Randnotiz in der örtlichen Tageszeitung.

 

Klar, daß dabei die dunkle Häutigkeit der Schläger nicht erwähnt werden dürfte, weil dies politisch unschicklich und unkorrekt ist.

 

Wehe aber, das Opfer ist kein Deutsch‑Deutscher, sondern ein Äthiopien‑Deutscher wie Herr Ermyas M. aus Potsdam. Dann ist medienmäßig deutschlandweit, ja europa‑ und weltweit die Hölle los und es gibt betroffenheitsrituelle Mahnwachen, Demos, Polit­-Krokodilstränen und Gottesdienste ohne Ende.

 

Die Bundeskanzlerin zeigt sich von diesem »abscheulichen Verbrechen erschüttert«, der Generalbundesanwalt übernimmt, weil er die innere Sicherheit des Staates gefährdet sieht, und Politiker schämen sich nicht, weltweit rufschädigend vor einem Deutschlandbesuch zu warnen.

 

Und besonders auffallend, die Täter stehen schwuppdiwupp fest: »Böse deutsche Rechtsradikale«. Wer oder was denn sonst?!

 

Wenn sich dann aber im Verlauf sorgsamer polizeilicher Ermittlungsarbeit herausstellen sollte, daß das »Opfer« selber provozierte und äußerst aggressiv war, dann ist schlagartig Schweigen im ach so demokratischen Blätterwald.

 

So ist das halt in unserer hochgelobten Mediendemokratie.

 

Quelle: Jürgen Schützinger in UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 6/2006/2

 

Anmerkung: Auf der gleichen Seite zitieren die UN die WZ, die "Financial Times Deutschland" und eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, wonach türkische Jugendliche bei Gewalt unter Schülern vier Mal häufiger als Täter in Erscheinung treten, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Es wird also höchste Zeit, daß die Generalstaatsanwälte der Bundesrepublik die ihnen nachgeordneten Behörden anweisen, gegen die Manipulationen in den Medien unter dem Gesichtspunkt der Volkverhetzung vorzugehen. Dieser Straftatbestand findet nämlich auch dann Anwendung, wenn Opfer das deutsche Volk ist. Derartiges werden wir allerdings wohl kaum je erleben, denn die Strippenzieher in Medien und Justiz sitzen im gleichen Boot der antinational ausgerichteten Freimaurerei und ihren Metastasen-Clubs Rotary, LIONS usw.