Mediendemokratie oder Umerziehung 2. Teil
Wenn beispielsweise in unserer
Stadt Villingen‑ Schwenningen zwei dunkelhäutige Mitbürger in betrunkenem
Zustand einen vielleicht ähnlich alkoholisierten hellhäutigen Nachtschwärmer
auf dem Muslenplatz zusammenschlagen, dann steht dies
‑ eventuell ‑ zwei Tage darauf als dreizeilige Randnotiz in der
örtlichen Tageszeitung.
Klar, daß dabei die dunkle Häutigkeit der Schläger nicht erwähnt werden dürfte, weil
dies politisch unschicklich und unkorrekt ist.
Wehe aber, das Opfer ist kein
Deutsch‑Deutscher, sondern ein Äthiopien‑Deutscher wie Herr Ermyas M. aus Potsdam. Dann ist medienmäßig
deutschlandweit, ja europa‑ und weltweit die Hölle los und es gibt
betroffenheitsrituelle Mahnwachen, Demos, Polit-Krokodilstränen und
Gottesdienste ohne Ende.
Die Bundeskanzlerin zeigt sich
von diesem »abscheulichen Verbrechen erschüttert«, der Generalbundesanwalt
übernimmt, weil er die innere Sicherheit des Staates gefährdet sieht, und
Politiker schämen sich nicht, weltweit rufschädigend
vor einem Deutschlandbesuch zu warnen.
Und besonders auffallend, die
Täter stehen schwuppdiwupp fest: »Böse deutsche Rechtsradikale«. Wer oder was
denn sonst?!
Wenn sich dann aber im Verlauf
sorgsamer polizeilicher Ermittlungsarbeit herausstellen sollte, daß das »Opfer«
selber provozierte und äußerst aggressiv war, dann ist schlagartig Schweigen im
ach so demokratischen Blätterwald.
So ist das halt in unserer
hochgelobten Mediendemokratie.
Quelle: Jürgen Schützinger
in UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 6/2006/2
Anmerkung: Auf der gleichen Seite zitieren die UN
die WZ, die "Financial Times Deutschland" und eine Studie des Kriminologischen
Forschungsinstituts Niedersachsen, wonach türkische Jugendliche bei Gewalt
unter Schülern vier Mal häufiger als Täter in Erscheinung treten, als es ihrem
Bevölkerungsanteil entspricht. Es wird also höchste Zeit, daß die
Generalstaatsanwälte der Bundesrepublik die ihnen nachgeordneten Behörden
anweisen, gegen die Manipulationen in den Medien unter dem Gesichtspunkt der
Volkverhetzung vorzugehen. Dieser Straftatbestand findet nämlich auch dann
Anwendung, wenn Opfer das deutsche Volk ist. Derartiges werden wir allerdings
wohl kaum je erleben, denn die Strippenzieher in Medien und Justiz sitzen im
gleichen Boot der antinational ausgerichteten Freimaurerei und ihren Metastasen-Clubs
Rotary, LIONS usw.