Endlich ein Dammbruch!

»Kriminelle Ausländer raus!« - Wir fordern das schon seit mehr als 10 Jahren und wurden dafür viele Jahre als »verfassungsfeind­lich« beschimpft, ehe das Bundesverfassungsgericht den Schlapp­hüten einen Riegel vorschob (vgl. UN 1/2007).

Die Kriminalität und Gewalt hauptsächlich jugendlicher Auslän­der steigt seit Jahren, doch das wurde der Masse des Volkes nicht bekannt. Die Polizei hatte Anweisung, sich bei der Beschreibung der Täter zurückzuhalten. Der Deutsche Presserat erließ sogar einen »Pressekodex«, an den sich die Zeitungen bei Androhung einer Rüge zu halten hatten. In diesen Richtlinien heißt es unter Ziffer 12.1 - Berichterstattung über Straftaten:

»In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigten oder Täter zu religiösen, ethnischen oder an­deren Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründeter Sachbezug besteht. Be­sonders ist zu beachten, daß die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.«

Zu Beginn dieses Jahres können wir endlich erfreut feststellen, daß
das alte deutsche Sprichwort noch gilt: »Der Krug geht so lange zu
Wasser bis er bricht!«

 

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 1 / 2008 / 11

 

Anmerkung: Daß straffällig gewordene Ausländer schnellstmöglich Deutschland verlassen müssen, hatte so oder so ähnlich bereits der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder markig vom Rednerpult verkündet. Es waren halt Wahlkampzeiten, ebenso wie jetzt vor der Hessen-Wahl, die der kaum erträgliche Roland Koch so grandios in den Sand gesetzt hat. Aber kaum ein Politiker setzt sein vollmundiges Wahlkampfgetöse in die Tat um. Kaum einer spricht über die Jauche in der Philosophie JENER Hintergrundmächte, die den unverantwortlichen Zuzug insbesondere von kulturell nicht kompatiblen und weitgehend integrationsunwilligen Ausländern herbeigeführt haben. Eben diese Idiotie spricht auch aus der oben zitierten Ziffer 12.1 im „Pressekodex“. Welcher nicht hirnamputierte Ethikwächter käme beispielsweise auf die Idee, der Presse zu verbieten, innerhalb einer Berichterstattung anlässlich eines Korruptionsskandals im politischen Bereich die Parteizugehörigkeit der beteiligten Delinquenten zu nennen? Aber Ausländer, Freimaurer, Rotarier, Lions usw. dürfen kraft Kodex bzw. stillschweigendem Komment nicht als Übeltäter vorgeführt werden. Worin soll der Unterschied begründet sein? In der Demütigung der Deutschen oder EU-Bürger oder in der Vorbereitung einer eurasisch-negroiden Zukunftsrasse á la Coudenhove-Kalergi (1894 – 1972 / Ex-Freimaurer und selber „Mischling“) unter Führung einer auserwählten „Adelsrasse von Geistes Gnaden“, den Juden?