Endlich ein Dammbruch!
»Kriminelle Ausländer raus!«
- Wir fordern das schon seit mehr als
10 Jahren und wurden dafür viele Jahre als »verfassungsfeindlich« beschimpft,
ehe das Bundesverfassungsgericht den Schlapphüten einen Riegel vorschob
(vgl. UN 1/2007).
Die
Kriminalität und Gewalt hauptsächlich jugendlicher Ausländer
steigt seit Jahren, doch das wurde der Masse des Volkes nicht bekannt. Die
Polizei hatte Anweisung, sich bei der Beschreibung der Täter zurückzuhalten.
Der Deutsche Presserat erließ sogar einen
»Pressekodex«, an den sich die Zeitungen bei Androhung einer Rüge zu
halten hatten. In diesen Richtlinien heißt es unter Ziffer 12.1 -
Berichterstattung über Straftaten:
»In
der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigten
oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen
Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten
Vorgangs ein begründeter Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, daß die
Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.«
Zu Beginn dieses Jahres können wir endlich erfreut
feststellen, daß
das alte deutsche Sprichwort noch gilt: »Der Krug geht so lange zu
Wasser bis er bricht!«
Quelle:
UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 1 / 2008 / 11
Anmerkung:
Daß straffällig gewordene Ausländer schnellstmöglich Deutschland verlassen
müssen, hatte so oder so ähnlich bereits der ehemalige Bundeskanzler Gerhard
Schröder markig vom Rednerpult verkündet. Es waren halt Wahlkampzeiten, ebenso
wie jetzt vor der Hessen-Wahl, die der kaum erträgliche Roland Koch so grandios
in den Sand gesetzt hat. Aber kaum ein Politiker setzt sein vollmundiges
Wahlkampfgetöse in die Tat um. Kaum einer spricht über die Jauche in der
Philosophie JENER Hintergrundmächte, die den unverantwortlichen Zuzug
insbesondere von kulturell nicht kompatiblen und weitgehend
integrationsunwilligen Ausländern herbeigeführt haben. Eben diese Idiotie
spricht auch aus der oben zitierten Ziffer 12.1 im „Pressekodex“. Welcher nicht
hirnamputierte Ethikwächter käme beispielsweise auf die Idee, der Presse zu
verbieten, innerhalb einer Berichterstattung anlässlich eines
Korruptionsskandals im politischen Bereich die Parteizugehörigkeit der
beteiligten Delinquenten zu nennen? Aber Ausländer, Freimaurer, Rotarier, Lions
usw. dürfen kraft Kodex bzw. stillschweigendem Komment nicht als Übeltäter
vorgeführt werden. Worin soll der Unterschied begründet sein? In der Demütigung
der Deutschen oder EU-Bürger oder in der Vorbereitung einer eurasisch-negroiden
Zukunftsrasse á la Coudenhove-Kalergi (1894 – 1972 / Ex-Freimaurer und selber
„Mischling“) unter Führung einer auserwählten „Adelsrasse von Geistes Gnaden“,
den Juden?