Endlich mit Kopftuch !

 

Nun also hat das Bundesverfassungs- (besser Grundgesetz-) gericht entschieden, daß die aus Afghanistan stammende junge Lehrerin in einer staatlichen Schule in Baden-Württemberg ihr Kopftuch als Zeichen ihres islamischen Glaubens tragen darf. Welch ein Fortschritt in einem Land, in dem eine Trennung von Kirche und Staat gesetzlich vorgeschrieben ist. Was Kemal Atatürk vor 80 Jahren in der Türkei durchsetzte - dies in einem Land unter dem Islam - in der BRD wird dies nun alles wieder rückwärts gedreht. Und das alles unter dem Gesichtspunkt der vom Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit.

 

Man ist ja schon weit gekommen in einem "befreiten" Gebiet, in dem doch der Geist des Humanismus, der Aufklärung, der Toleranz und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten sollte. Nur die Aushöhlung dieser Grundsätze begann schon sehr bald nach der Befreiung:

 

Zuerst wurde das durch das Tierschutzgesetz verbotene tierquälerische Abmetzeln der Schlachttiere - genannt Schächten - für eine Minderheit durch Besatzungsdekret aufgehoben. Tierquälerei war das nur noch für Christen und Andersgläubige. An der Barbarei änderte dies nichts.

 

Das ließ natürlich die islamischen Zuwanderer nicht ruhen, worauf dasselbe Karlsruher Gericht nun diesem Personenkreis unter dem Vorwand der Religionsfreiheit auch diese Tierquälerei erlaubte.

 

Damit war der Damm gebrochen: Warum dann nicht auch das Kopftuch als Zeichen der Würde der Frau im Islam?

 

Daß wir für Asylsuchende auch die Vielehe anerkennen, wenn wir entsprechende Zahlungen an alle vorhandenen Ehefrauen und deren Kinder vornehmen, ist ja längst Gepflogenheit. Die Einbeziehung in die Krankenversorgung ist natürlich auch angebracht.

 

Dann sollte man doch so ehrlich sein und auch die Beschneidung aus religiösen Gründen anerkennen. Weg mit der falschen Scham! Vielleicht läßt sich dann die Zuwanderung zur Rentenauffrischung besser in den Griff bekommen. Die 10 Millionen Arbeitslosen, Frührentner, ABM-Kräfte, 58-er Geregelten, Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger danken dies Schröder, Fischer & Co von ganzem Herzen.

 

Quelle: Reinhart Jahnke, Am Waldrand 10, 23627 Groß Grönau (Pressemitteilung vom 26. September 2003)

 

Anmerkung:

Herr Jahnke bringt viele bedenkenswerte Gesichtspunkte. Zu ergänzen bzw. richtigzustellen ist allerdings:

1)    Das Bundesverfassungsgericht hat das Tragen des Kopftuches durch eine (angehende) Lehrerin nicht erlaubt. Es hat entschieden, daß ein Verbot des Tragens einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, die (noch) nicht vorhanden sei.

2)    Einige Bundesländer bereiten Gesetze vor, die das Kopftuch (und andere religiöse Symbole?) in öffentlichen Gebäuden verbieten werden.

3)    In Frankreich gab es schon vor vielen Jahren administrative Regelungen, die das Kopftuch in öffentlichen Schulen untersagten.

4)    Der Hinweis auf Kemal Atatürk ist treffend. Er hat nicht nur das Kopftuch, sondern auch den Fez verbannt.

5)    Kemal Atatürk war allerdings nicht nur (liberaler) Muslim, er war auch Freimaurer und soll jüdischer Abstammung gewesen sein. Diese Herkunft entdeckte und verbreitete der Kurdenführer Öczalan, der daraufhin nicht nur von den Türken, sondern auch von den Juden - an der Spitze die unselige Madeleine Albright - erjagt wurde und schon längst hingerichtet worden wäre, wenn die EU nicht massiv interveniert hätte und die Türkei sich im Falle einer Zuwiderhandlung einen EU-Beitritt für die nächsten 20 bis 30 Jahre hätte abschminken können.

6)    Was Herr Jahnke sonst zu den beklagenswerten Zuständen in der Bananenrepublik Deutschland schreibt, hat überwiegend Hand und Fuß und paßt zu dem, was der Geschäftsstellenleiter des Petitionsausschusses im Kieler Landtag zu Frau Hannelore Röhl (Opfer übelster Rechtsbeugungen durch die schleswig-holsteinische Justiz) sagte: "Begreifen Sie doch endlich, daß Sie als Deutsche in Deutschland keine Rechte haben!"