Endlich mit
Kopftuch !
Nun also hat das Bundesverfassungs- (besser
Grundgesetz-) gericht entschieden, daß die aus Afghanistan stammende junge
Lehrerin in einer staatlichen Schule in Baden-Württemberg ihr Kopftuch als
Zeichen ihres islamischen Glaubens tragen darf. Welch ein Fortschritt in einem
Land, in dem eine Trennung von Kirche und Staat gesetzlich vorgeschrieben ist.
Was Kemal Atatürk vor 80 Jahren in der Türkei durchsetzte - dies in einem Land
unter dem Islam - in der BRD wird dies nun alles wieder rückwärts gedreht. Und
das alles unter dem Gesichtspunkt der vom Grundgesetz garantierten
Religionsfreiheit.
Man ist ja schon weit gekommen in einem
"befreiten" Gebiet, in dem doch der Geist des Humanismus, der
Aufklärung, der Toleranz und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten
sollte. Nur die Aushöhlung dieser Grundsätze begann schon sehr bald nach der
Befreiung:
Zuerst wurde das durch das Tierschutzgesetz
verbotene tierquälerische Abmetzeln der Schlachttiere - genannt Schächten - für
eine Minderheit durch Besatzungsdekret aufgehoben. Tierquälerei war das nur
noch für Christen und Andersgläubige. An der Barbarei änderte dies nichts.
Das ließ natürlich die islamischen Zuwanderer nicht
ruhen, worauf dasselbe Karlsruher Gericht nun diesem Personenkreis unter dem
Vorwand der Religionsfreiheit auch diese Tierquälerei erlaubte.
Damit war der Damm gebrochen: Warum dann nicht auch
das Kopftuch als Zeichen der Würde der Frau im Islam?
Daß wir für Asylsuchende auch die Vielehe
anerkennen, wenn wir entsprechende Zahlungen an alle vorhandenen Ehefrauen und
deren Kinder vornehmen, ist ja längst Gepflogenheit. Die Einbeziehung in die
Krankenversorgung ist natürlich auch angebracht.
Dann sollte man doch so ehrlich sein und auch die
Beschneidung aus religiösen Gründen anerkennen. Weg mit der falschen Scham!
Vielleicht läßt sich dann die Zuwanderung zur Rentenauffrischung besser in den
Griff bekommen. Die 10 Millionen Arbeitslosen, Frührentner, ABM-Kräfte, 58-er
Geregelten, Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger danken dies Schröder,
Fischer & Co von ganzem Herzen.
Quelle:
Reinhart Jahnke, Am Waldrand 10, 23627 Groß Grönau (Pressemitteilung vom 26.
September 2003)
Anmerkung:
Herr Jahnke
bringt viele bedenkenswerte Gesichtspunkte. Zu ergänzen bzw. richtigzustellen
ist allerdings:
1)
Das Bundesverfassungsgericht
hat das Tragen des Kopftuches durch eine (angehende) Lehrerin nicht erlaubt. Es
hat entschieden, daß ein Verbot des Tragens einer gesetzlichen Grundlage
bedürfe, die (noch) nicht vorhanden sei.
2)
Einige Bundesländer bereiten
Gesetze vor, die das Kopftuch (und andere religiöse Symbole?) in öffentlichen
Gebäuden verbieten werden.
3)
In Frankreich gab es schon
vor vielen Jahren administrative Regelungen, die das Kopftuch in öffentlichen
Schulen untersagten.
4)
Der Hinweis auf Kemal
Atatürk ist treffend. Er hat nicht nur das Kopftuch, sondern auch den Fez
verbannt.
5)
Kemal Atatürk war allerdings
nicht nur (liberaler) Muslim, er war auch Freimaurer und soll jüdischer
Abstammung gewesen sein. Diese Herkunft entdeckte und verbreitete der
Kurdenführer Öczalan, der daraufhin nicht nur von den Türken, sondern auch von
den Juden - an der Spitze die unselige Madeleine Albright - erjagt wurde und
schon längst hingerichtet worden wäre, wenn die EU nicht massiv interveniert
hätte und die Türkei sich im Falle einer Zuwiderhandlung einen EU-Beitritt für
die nächsten 20 bis 30 Jahre hätte abschminken können.
6)
Was Herr Jahnke sonst zu den
beklagenswerten Zuständen in der Bananenrepublik Deutschland schreibt, hat
überwiegend Hand und Fuß und paßt zu dem, was der Geschäftsstellenleiter des
Petitionsausschusses im Kieler Landtag zu Frau Hannelore Röhl (Opfer übelster
Rechtsbeugungen durch die schleswig-holsteinische Justiz) sagte:
"Begreifen Sie doch endlich, daß Sie als Deutsche in Deutschland keine
Rechte haben!"