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Wohin fließen die Spenden für Ermyas M.?

 

Am 16.4.2006 wurde bekanntlich der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in Potsdam bei einer Auseinan­dersetzung - nüchtern oder be­trunken - schwer verletzt.

Die Medien, die Politik und der Generalbundesanwalt machten den angeblich »rassistischen Überfall« zu dem entsetzlichsten Ereignis des Jahres, und weltweit wurden Ausländer vor Reisen in den »deutschen Osten« (gemeint war Mitteldeutschland) gewarnt.

Spendenaufrufe des staatlich ge­förderten Vereins »Brandenburg gegen Rechts e.V.« erbrachten nach einer Meldung des »Tagesspiegel« vom 2.8.2007 knapp 50.000 Euro, die für »Kranken­hauskosten, Reha, Unterstützung der Familie und Rechtsbeistand« verwendet werden sollten.

Steffi M., seine inzwischen von ihm getrennt lebende Ehefrau, behauptet nun, ihr Mann habe dafür kein Geld ausgeben müs­sen. Die Krankenkasse sei für das Krankenhaus und die Reha aufgekommen und die Familie habe von dem Geld nichts ge­sehen. Das Geld läge offenbar noch auf einem Privatkonto von Ermyas M., er habe es dem von ihm im Oktober 2006 gegründe­ten Verein »Löwenherz« nicht zur Verfügung gestellt, was zu ihrem und dem Rücktritt von drei weite­ren Gründungsmitgliedern führte.

Dazu erklärte Ermyas M., das Geld sei ihm liebevoll gespendet worden und nicht dem Verein. Über die Verwendung entscheide er ganz allein.

Quelle: UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 8 / 2007 / 11

Anmerkung: Wir glauben, es gibt kein anderes Land auf der Welt, in dem sich ein derartiger Gipfel an Hysterie ereignen könnte. Ein naturalisierter Staatsbürger fremdländischer Herkunft geht angetrunken in eine Diskothek, macht Stunk und bekommt etwas später Schläge. Die Medien geifern – wie damals in Sebnitz - um die Wette. Der Generalbundesanwalt agiert, als sei die RAF mit Macht wieder auferstanden. Viele Gutmenschen spenden fast 50.000 Euro für einen Bedarf, der nicht besteht bzw. für eine Familie/Ehefrau, die sich von dem Gatten (wohl nicht wegen vorbildlicher Lebensführung) getrennt hat. Aber wenn ein Türke eine minderjährige Deutsche vergewaltigt und mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, wenn üblicherweise fünf Jahre verhängt werden, nimmt nur die Regionalpresse davon Kenntnis und zwar ohne den gebotenen Aufschrei der Empörung.