Fehlgeleitet?
Wohin fließen die Spenden für Ermyas M.?
Am 16.4.2006 wurde bekanntlich der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. in
Potsdam bei einer Auseinandersetzung - nüchtern oder betrunken - schwer
verletzt.
Die
Medien, die Politik und der Generalbundesanwalt machten den angeblich
»rassistischen Überfall« zu dem
entsetzlichsten Ereignis des Jahres,
und weltweit wurden Ausländer vor Reisen in den »deutschen Osten« (gemeint war
Mitteldeutschland) gewarnt.
Spendenaufrufe des staatlich geförderten
Vereins »Brandenburg gegen Rechts e.V.«
erbrachten nach einer Meldung des »Tagesspiegel« vom 2.8.2007 knapp
50.000 Euro, die für »Krankenhauskosten,
Reha, Unterstützung der Familie und
Rechtsbeistand« verwendet werden
sollten.
Steffi
M., seine inzwischen von ihm getrennt lebende Ehefrau, behauptet nun, ihr Mann
habe dafür kein Geld ausgeben müssen. Die Krankenkasse sei für das Krankenhaus
und die Reha aufgekommen und die Familie habe von dem Geld nichts gesehen. Das
Geld läge offenbar noch auf einem Privatkonto von Ermyas M., er habe es dem von
ihm im Oktober 2006 gegründeten Verein
»Löwenherz« nicht zur Verfügung
gestellt, was zu ihrem und dem
Rücktritt von drei weiteren Gründungsmitgliedern führte.
Dazu
erklärte Ermyas M., das Geld sei ihm
liebevoll gespendet worden und nicht dem Verein. Über die Verwendung entscheide er ganz allein.
Quelle:
UNABHÄNGIGE NACHRICHTEN 8 / 2007 / 11
Anmerkung:
Wir glauben, es gibt kein anderes Land auf der Welt, in dem sich ein derartiger
Gipfel an Hysterie ereignen könnte. Ein naturalisierter Staatsbürger
fremdländischer Herkunft geht angetrunken in eine Diskothek, macht Stunk und
bekommt etwas später Schläge. Die Medien geifern – wie damals in Sebnitz - um
die Wette. Der Generalbundesanwalt agiert, als sei die RAF mit Macht wieder auferstanden.
Viele Gutmenschen spenden fast 50.000 Euro für einen Bedarf, der nicht besteht
bzw. für eine Familie/Ehefrau, die sich von dem Gatten (wohl nicht wegen
vorbildlicher Lebensführung) getrennt hat. Aber wenn ein Türke eine
minderjährige Deutsche vergewaltigt und mit einer Bewährungsstrafe davonkommt,
wenn üblicherweise fünf Jahre verhängt werden, nimmt nur die Regionalpresse
davon Kenntnis und zwar ohne den gebotenen Aufschrei der Empörung.