Drohender Bürgerkrieg
Es drohen "unkontrollierbare Auseinandersetzungen"
Experte: Lage der Türken
ist dramatisch schlecht
"Viele
von Armut betroffen" - Warnung vor Aggressionen
(Schlagzeile
auf der Titelseite der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 12.5.2005)
»Dieses Land muß offen sein
für alle Menschen, die hierher wollen. «
ANTJE VOLLMER, grüne
»Spitzenpolitikerin«, im Mai 2000.
Jetzt müssen wir die Suppe auslöffeln, die uns die rot‑grün-schwarz‑gelben
Multikulti-Politiker eingebrockt haben!
Das mit öffentlichen Geldern
geförderte »Zentrum für Türkeistudien« in Essen sieht eine dramatische
Entwicklung: Die Lage der Türken in der Bundesrepublik sei in den letzten
Jahrzehnten nie so schlecht gewesen wie heute. Das führe zu Frustation
und Aggression.
Die Türken seien die größten
Verlierer der Wirtschaftskrise, und deren Arbeitslosigkeit stelle ein »riesiges
Problem« dar, erklärte der Direktor des Zentrums, Faruk Sen, der Presse.
Bei einer durchschnittlichen
Arbeitslosigkeit von 12 Prozent seien bei den Türken in Deutschland weit mehr,
und zwar 31 Prozent arbeitslos.
Etwa jeder dritte Türke lebe
unterhalb der Armutsgrenze und weitere 30 Prozent seien akut von Armut bedroht,
beklagt der Direktor:
»Rund 1,3 Millionen der knapp 2 Millionen Türken in Deutschland müssen
von Arbeitslosengeld oder Kleinrenten leben«.
Dazu komme, daß die Türken
zunehmend auf Ablehnung in der Gesellschaft stießen. Die Ermordung des holländischen
Filmemachers van Gogh, der Streit um den EU‑Beitritt der Türkei und um
die doppelte Staatsbürgerschaft belaste das Verhältnis.
Die älteren Türken seien meist
nur frustriert, bei jungen Türken löse die schlechte Lage aber immer häufiger Aggressionen
aus. Die Politik habe die Dimension des Problems noch gar nicht erkannt. Schon
kleine Vorfälle könnten zu unkontrollierbaren Auseinandersetzungen zwischen
Türken und Deutschen führen.
Besonders im Jugendbereich
müsse dringend etwas geschehen:
»Jeder Euro, der jetzt nicht
investiert wird, muß später für Polizei und Justiz doppelt und dreifach
ausgegeben werden«.
Unsere Forderung: Anwendung des Ausländerrechts!
Somit haben wir jetzt die
Situation, vor der wir in den Unabhängigen Nachrichten seit 1980 gewarnt und
die wir der Einwanderungspolitik der vereinigten Parteien im Bundestag zu
verdanken haben.
Wir wüßten
auch eine höchst gesetzestreue Lösung: Die Anwendung des geltenden
Aufenthaltsgesetzes, nachdem jeder ausgewiesen werden darf, der seinen
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Da solche Gesetzestreue aber von
allen etablierten Parteien abgelehnt wird, wird die deutsche Restbevölkerung
die Suppe auslöffeln müssen ...
Wenn Sie das verhindern wollen, zeigen Sie allen Bundestagsparteien die
ROTE KARTE.
In der Bundesrepublik
Deutschland leben mehr als eine Million Ausländer, die auf Hilfe für ihren
Lebensunterhalt aus den Sozialkassen des Staates angewiesen sind.
Mit dem weiterhin geduldeten
Zuzug von Familienangehörigen hier lebender Ausländer, mit der wachsenden
Anzahl von ausländischen Schulabgängern ohne Abschluß
und mit der fortschreitenden Auslagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer
werden die Berufsmöglichkeiten für Minderqualifizierte von Jahr zu Jahr
geringer und damit die Zahl der Hilfebedürftigen noch größer werden.
Die jüngste Warnung des
Direktors des Zentrums für Türkeistudien vor drohenden »unkontrollierbaren
Auseinandersetzungen« mit frustrierten und aggressiven jungen Türken sollte den
Verantwortlichen ein ernstzunehmender
Anlaß sein,
diesen dramatischen Entwicklungen mit entsprechenden Maßnahmen zu begegnen.
Man fragt sich, was noch
geschehen muß, bis die Regierenden die zuständigen Behörden anweisen, endlich
das vom Gesetzgeber selbst erlassene und geltende Ausländerrecht anzuwenden,
das wie folgt lautet (Quelle: Deutsches Ausländerrecht, Beck‑Texte im dtv, 19. Auflage 2005, Stand 1. Januar 2005):
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit
und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz
‑ AufenthG)
vom
30. Juli 2004 (BGBl. 1 S. 1950)
(Auszug)
§ 55 Ermessensausweisung
(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein
Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche
Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt.
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere
ausgewiesen werden, wenn er (nach Sätzen 1. bis 5. bestimmte Straftaten begeht
oder die öffentliche Gesundheit gefährdet) oder 6. für sich, seine
Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in
Anspruch nimmt.
Fragen sind (noch) erlaubt!
Viele Deutsche fragen sich,
was man denn gegen die immer schlimmere Entwicklung in allen Bereichen
eigentlich noch tun könne. Hier eine Möglichkeit: Bitte helfen Sie mit bei
einer Umfrage. Erbitten Sie mit einer kurzen schriftlichen Anfrage beim
Ausländeramt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises eine schriftliche Auskunft, ob und wieviel Ausländer in seinem Zuständigkeitsbereich nach §
55, Absatz 2, Satz 6 AufenthG ausgewiesen wurden, und
wenn nicht, mit welcher Begründung die Behörde dieses Gesetz nicht anwendet.
Die Antworten könnten vielen immer noch gutgläubigen
Bürgern die Augen öffnen, wie Recht und Gesetz in der Bundesrepublik gehandhabt
wird.
Quelle:
Unabhängige Nachrichten, Postfach 10 17 06, 46017 Oberhausen, Heft 5 / 2005 / 9
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