Drohender Bürgerkrieg

 

Es drohen "unkontrollierbare Auseinandersetzungen"

 

Experte: Lage der Türken

ist dramatisch schlecht

"Viele von Armut betroffen" - Warnung vor Aggressionen

(Schlagzeile auf der Titelseite der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 12.5.2005)

 

 

»Dieses Land muß offen sein für alle Menschen, die hierher wollen. «

 

ANTJE VOLLMER, grüne »Spitzenpolitikerin«, im Mai 2000.

 

Jetzt müssen wir die Suppe auslöffeln, die uns die rot‑grün-­schwarz‑gelben Multikulti­-Politiker eingebrockt haben!

 

Das mit öffentlichen Geldern geförderte »Zentrum für Türkeistudien« in Essen sieht eine dramatische Entwicklung: Die Lage der Türken in der Bundesrepublik sei in den letzten Jahrzehnten nie so schlecht gewesen wie heute. Das führe zu Frustation und Aggression.

 

Die Türken seien die größten Verlierer der Wirtschaftskrise, und deren Arbeitslosigkeit stelle ein »riesiges Problem« dar, erklärte der Direktor des Zentrums, Faruk Sen, der Presse.

 

Bei einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 12 Prozent seien bei den Türken in Deutschland weit mehr, und zwar 31 Prozent arbeitslos.



Etwa jeder dritte Türke lebe unterhalb der Armutsgrenze und weitere 30 Prozent seien akut von Armut bedroht, beklagt der Direktor:

 

»Rund 1,3 Millionen der knapp 2 Millionen Türken in Deutschland müssen von Arbeitslosengeld oder Kleinrenten leben«.

 

Dazu komme, daß die Türken zunehmend auf Ablehnung in der Gesellschaft stießen. Die Ermordung des holländischen Filmemachers van Gogh, der Streit um den EU‑Beitritt der Türkei und um die doppelte Staatsbürgerschaft belaste das Verhältnis.

 

Die älteren Türken seien meist nur frustriert, bei jungen Türken löse die schlechte Lage aber immer häufiger Aggressionen aus. Die Politik habe die Dimension des Problems noch gar nicht erkannt. Schon kleine Vorfälle könnten zu unkontrollierbaren Auseinandersetzungen zwischen Türken und Deutschen führen.

 

Besonders im Jugendbereich müsse dringend etwas geschehen:

 

»Jeder Euro, der jetzt nicht investiert wird, muß später für Polizei und Justiz doppelt und dreifach ausgegeben werden«.



Unsere Forderung: Anwendung des Ausländerrechts!

 

Somit haben wir jetzt die Situation, vor der wir in den Unabhängigen Nachrichten seit 1980 gewarnt und die wir der Einwanderungspolitik der vereinigten Parteien im Bundestag zu verdanken haben.

 

Wir wüßten auch eine höchst gesetzestreue Lösung: Die Anwendung des geltenden Aufenthaltsgesetzes, nachdem jeder ausgewiesen werden darf, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Da solche Gesetzestreue aber von allen etablierten Parteien abgelehnt wird, wird die deutsche Restbevölkerung die Suppe auslöffeln müssen ...

 

Wenn Sie das verhindern wollen, zeigen Sie allen Bundestagsparteien die ROTE KARTE.



In der Bundesrepublik Deutschland leben mehr als eine Million Ausländer, die auf Hilfe für ihren Lebensunterhalt aus den Sozialkassen des Staates angewiesen sind.

 

Mit dem weiterhin geduldeten Zuzug von Familienangehörigen hier lebender Ausländer, mit der wachsenden Anzahl von ausländischen Schulabgängern ohne Abschluß und mit der fortschreitenden Auslagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer werden die Berufsmöglichkeiten für Minderqualifizierte von Jahr zu Jahr geringer und damit die Zahl der Hilfebedürftigen noch größer werden.

 

Die jüngste Warnung des Direktors des Zentrums für Türkeistudien vor drohenden »unkontrollierbaren Auseinandersetzungen« mit frustrierten und aggressiven jungen Türken sollte den Verantwortlichen ein ernstzunehmender


Anlaß sein, diesen dramatischen Entwicklungen mit entsprechenden Maßnahmen zu begegnen.

 

Man fragt sich, was noch geschehen muß, bis die Regierenden die zuständigen Behörden anweisen, endlich das vom Gesetzgeber selbst erlassene und geltende Ausländerrecht anzuwenden, das wie folgt lautet (Quelle: Deutsches Ausländerrecht, Beck‑Texte im dtv, 19. Auflage 2005, Stand 1. Januar 2005):



Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und

die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

(Aufenthaltsgesetz ‑ AufenthG)

vom 30. Juli 2004 (BGBl. 1 S. 1950)

 

(Auszug)

 

§ 55 Ermessensausweisung

 

(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt.

(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen wer­den, wenn er (nach Sätzen 1. bis 5. bestimmte Straftaten begeht oder die öffentliche Gesundheit gefährdet) oder 6. für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushalts­angehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt.

 



Fragen sind (noch) erlaubt!

 

Viele Deutsche fragen sich, was man denn gegen die im­mer schlimmere Entwicklung in allen Bereichen eigentlich noch tun könne. Hier eine Möglichkeit: Bitte helfen Sie mit bei einer Umfrage. Erbitten Sie mit einer kurzen schriftlichen Anfrage beim Ausländeramt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises eine schriftliche Auskunft, ob und wieviel Ausländer in seinem Zuständigkeitsbereich nach § 55, Absatz 2, Satz 6 AufenthG ausgewiesen wurden, und wenn nicht, mit welcher Begründung die Behörde dieses Gesetz nicht anwendet.

 

Die Antworten könnten vie­len immer noch gutgläubi­gen Bürgern die Augen öff­nen, wie Recht und Gesetz in der Bundesrepublik ge­handhabt wird.

 

Quelle: Unabhängige Nachrichten, Postfach 10 17 06, 46017 Oberhausen, Heft 5 / 2005 / 9 + 10